Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern Gewinn-und Verlustrechnung und dem Konzernanhang, die eine Einheit bilden (§297 I 1 HGB).Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 wurde der § 297 Abs. 1 S.2 HGB dahingehend verändert und erweitert, dass für alle im Sinne des § 2 WpHG Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung und einen Eigenkapitalspiegel aufstellen müssen. Diese drei Berichterstattungsinstrumente sind somit Bestandteile des Konzernabschlusses und nicht des Lageberichts damit genießen sie den gleichen Stellenwert wie die drei klassischen Bestandteile Bilanz, GuV und Anhang.1 Die Kapitalflussrechnung hat mit der pflichtmäßigen Erstellung gemäß § 297 I S.2 HGB den gleichberechtigten Status der dritten Jahresrechnung neben Bilanz und GuV. Während die Bilanz Aufschluss über die Vermögenslage und die GuV über die Ertragslage des Unternehmens geben soll, dient die Kapitalflussrechnung dazu einen Einblick in die Finanzlage zu geben. Sie soll also erleuchten wie sich die Liquiditätssituation innerhalb einer Periode verändert hat. Die Kapitalflussrechnung erfolgt dabei in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 7) oder den hiermit weitgehend übereinstimmenden US- amerikanischen Standards zur Cash-Flow-Rechnung (SFAS No.95)I. Dies erleichtert die internationale Vergleichbarkeit. Im Regelwerk des IASC findet die weltweit übliche Bezeichnung Cash-flow-Statement Verwendung (IAS 7). In den US-GAAP heißt die Kapitalflussrechnung Statement of Cash-flows. Die Kapitalflussrechnung soll die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - auch Finanzfond genannt - während einer Abrechnungsperiode erklären. [...] 1 Vgl. Kirsch, Konzernabschluss - unter Berücksichtigung von IAS, 2000 S. 131
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