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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar Steuerlehre 6, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung zu interpretieren und einen Überblick über dieses sehr umfassende Themengebiet zu vermitteln. Zur Bearbeitung der Problemstellung wurde neben der relevanten österreichischen Literatur auch deutsche Literatur verwendet, da - aufgrund der Größe des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar Steuerlehre 6, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung zu interpretieren und einen Überblick über dieses sehr umfassende Themengebiet zu vermitteln. Zur Bearbeitung der Problemstellung wurde neben der relevanten österreichischen Literatur auch deutsche Literatur verwendet, da - aufgrund der Größe des Landes - in unserem Nachbarland eine sehr reichhaltige Literatur zur Konzernrechnungslegung und Kapitalkonsolidierung vorhanden ist. Durch die intensive Beschäftigung mit diesem interessanten Themenbereich der Kapitalkonsolidierung im Konzern ist uns jedoch aufgefallen, dass die Literatur in Österreich im Laufe der vergangenen Dekade deutlich umfangreicher geworden ist. An dieser Stelle möchten wir aber auch darauf hinweisen, dass wir uns bemüht haben, größtenteils österreichische Gesetzestexte zu verwenden. Aufgrund der vielfältigen bundesdeutschen Literatur sind wir allerdings immer wieder in Kontakt mit deutschen Gesetzesquellen gekommen, welche wir aber ausdrücklich als solche gekennzeichnet haben. Es sei hierbei ebenso erwähnt, dass wir uns in Anbetracht der Fülle und der Vielfältigkeit der Regelungen und Kommentare zur Konzernrechnungslegung nur auf die wesentlichsten Elemente dieser komplexen Materie beschränken mussten und allfällige Sonderprobleme nur kurz anreißen konnten um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen.