'Finanzinstrumente', 'öffentliche Übernahmeangebote' und 'multilaterale Systeme' - In der Rom I-VO wendet der europäische Gesetzgeber aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Begriffe erstmalig auch im Internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse an. Er stellt in Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO verschiedene Fallgruppen mit Kapitalmarktbezug auf, in denen der Schutz des Verbrauchers unter der besonderen Kollisionsregel für Verbraucherverträge in Art. 6 Rom I-VO entfällt. Andrea Isabell Dicke untersucht den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO und entwickelt hierzu ein verordnungsautonomes Verständnis der kapitalmarktrechtlichen Begriffe unter systematischer Heranziehung der Auslegungskriterien des EuGH. Sie stellt dar, welche vertraglichen Rechte und Pflichten diese Regelungen erfassen, und überprüft sie im Hinblick auf ihre praktische Relevanz. Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Haifa; 2013 Promotion; derzeit Rechtsanwältin in Berlin.
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