Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Wirtschaftsrecht, IPR, Rechtsvergleichung und Bankrecht), Veranstaltung: Schwerpunktseminar im Bank und Kapitalmarktrecht bei Herrn Professor Berger im Sommersemester 2019, Sprache: Deutsch, Abstract: Das VW-Abgas-Verfahren vor dem OLG Braunschweig und der Beschluss von dem LG Braunschweig im August 2016 haben noch heute hohe Brisanz. Den betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, die Anleger zu spät über die gesetzwidrige Manipulation von Dieselfahrzeugen sowie die möglichen Folgen des sogenannten Abgasskandals informiert zu haben, obwohl es schon länger den Einsatz der manipulierten Software zur Kenntnis genommen hat. Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Untersuchung, welche möglichen kapitalmarktrechtlichen Ansprüche die Anleger haben. Die Sachverhalte, die in dieser Seminararbeit verwendet werden, sind dem Beschluss, den das LG Braunschweig am 05.08.2016 getroffen hat und dem Lebenssachverhalt, den das LG Braunschweig bei der Beschlussfassung berücksichtigt hat, entnommen. Für die Untersuchung ist diese Arbeit in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt eine allgemeine Einleitung in den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz im Fall der Ad-hoc-Publizität. Der zweite Teil untersucht, ob der Tatbestand der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR im Fall des Abgasskandals anhand der Sachverhalte, die das LG Braunschweig festgestellt hat, erfüllt ist. Anschließend sind im dritten Teil die möglichen Ansprüche der geschädigten Anleger, anhand des im zweiten Teil gefundenen Ergebnisses, zu prüfen. Im Zuge des Wachstums des Kapitalmarkts nehmen heutzutage immer mehr Anleger immer häufiger Investitionsmöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt wahr. Die Anleger sind ständig auf der Suche nach den Anlagemöglichkeiten, die die meisten Gewinne bringen können. Bei einer Anlageentscheidung durch die Anleger spielen an erster Stelle die Informationen eine Rolle, die eine Gesellschaft den Anlegern, vor allem in der Form der Ad-hoc-Mitteilung am Sekundärmarkt, zur Verfügung stellen. Wenn die Gesellschaften falsche Informationen veröffentlichen bzw. die Informationen nicht rechtzeitig veröffentlichen und die Anleger aufgrund dieser falschen Informationen bzw. ohne die nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ihre Anlageentscheidung treffen, kommt es zu einem Problem. So stellt sich regelmäßig die Frage, wie kapitalmarktrechtlich gesehen die Anleger geschützt werden sollen bzw. welche Ansprüche die Anleger haben sollen. Die Haftung für die fehlerhafte Kapitalmarktinformation am Sekundärmarkt ist seit 2013 sehr präsent in der deutschen Rechtsprechung.
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