Rechtswissenschaft und Rechtsprechung beeinflussen sich gegenseitig in Deutschland. Es gibt kaum eine höchstrichterliche Entscheidung, in der lediglich auf andere Judikate Bezug genommen wird. Nur ein Gebiet der Rechtswissenschaft, von dem man annehmen könnte, es sei die Quelle zahlloser Inspirationen, bleibt gewöhnlich im Verborgenen: Es ist die Methodenlehre. Der wichtigste Repräsentant dieser Disziplin war über viele Jahrzehnte Karl Larenz, und noch heute, 15 Jahre nach seinem Tod, bleibt er allgegenwärtig. Larenz war nicht nur Zivilrechtler, sondern vor allem Staats- und Rechtsphilosoph. Er war ein Rechtsethiker in wechselvollen und gefährlichen Zeiten, von der Weimarer Republik über das Dritte Reich bis zum Ende der alten Bundesrepublik (West). War er 'Kronjurist' der Nationalsozialisten oder gar ein Widerständler? Liefert seine zur Philosophie geöffnete Methodenlehre das richtige Fundament für eine zeitgemäße Rechtsgewinnung oder liefert sie die Erklärung für das erstaunliche Phänomen einer der methodischen Reflexion nicht bedürfenden gerichtlichen Praxis? Philosophie und Methodenlehre von Larenz werden in ihrer zeitgeschichtlichen Bedingtheit und Auflehnung untersucht - auch zum Zwecke einer zukünftigen Jurisprudenz, die sich Wissenschaft nennen lassen darf.
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