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Forschungsarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Studie stellt das Ergebnis einer Untersuchung von 60 drogenabhängigen Straftätern dar, die zur Behandlung ihrer Drogenabhängigkeit in die Fachklinik Brauel eingewiesen wurden. Ziel dieser Untersuchung war es herauszufinden, wie die drogenabhängigen Straftäter in die Drogensucht und in die Kriminalität hineingeraten waren, wie ihre Behandlung in der Klinik Brauel verlief und was aus ihnen nach ihrer Entlassung geworden war. Zur Klärung dieser…mehr

Produktbeschreibung
Forschungsarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Studie stellt das Ergebnis einer Untersuchung von 60 drogenabhängigen Straftätern dar, die zur Behandlung ihrer Drogenabhängigkeit in die Fachklinik Brauel eingewiesen wurden. Ziel dieser Untersuchung war es herauszufinden, wie die drogenabhängigen Straftäter in die Drogensucht und in die Kriminalität hineingeraten waren, wie ihre Behandlung in der Klinik Brauel verlief und was aus ihnen nach ihrer Entlassung geworden war. Zur Klärung dieser Frage sollte auch nach der Wirkung der therapeutischen Behandlung gefragt werden, um damit einen Teil der Drogenpolitik überprüfen zu können, der unter dem Begriff "Therapie statt Strafe" die Einrichtung solcher therapeutischen, geschlossenen Institutionen begünstigt hat. Außer einer statistischen Auswertung der Daten bot sich auch die Möglichkeit bot, einzelne Lebensverläufe nachzuzeichnen. Unsere Hauptinstrumente waren die Aktenanalyse, Expertengespräche, sowie Interviews mit zehn ehemaligen Klienten. Nach der Entlassung aus Brauel kam es während der Bewährungszeit (zwischen 3 - 10 Jahren) dieser Untersuchung bei den meisten der 58 Klienten zu Rückfällen in die Drogenabhängigkeit und Kriminalität (90%). Nur sechs Klienten konnten als sozial integriert angesehen werden (10%). Bei 20 Klienten verlief diese Lebensphase sehr unterschiedlich: Rückfälle in die Drogenabhängigkeit mit harten Drogen und erneuter Kriminalität wechselten mit Phasen deutlicher Konsolidierung. Besonders zum Ende des Untersuchungszeitraums (und mit zunehmendem Alter der Klienten) kam es aber bei einigen Klienten zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation. Wir stuften diese Klienten als sozial bedingt integriert ein. Bei 22 Klienten (38%) zeigt sich keinerlei Veränderung in ihrem vom Drogenkonsum und Kriminalität bestimmten Lebensstil. Sie müssen als sozial desintegriert angesehen werden. 12 Klienten dieser letzten Gruppe befanden sich zum Erhebungszeitpunkt 1993 mit teilweise längeren Haftzeiten in der Strafhaft. Zehn Klienten waren verstorben (17%). Insgesamt hat auch diese Studie gezeigt, dass ein großer Teil der Drogenabhängigen erst aufgrund der scharfen BtM-Gesetzgebung bei der Polizei, den Gerichten und dann im Strafvollzug in Erscheinung tritt. Durch eine radikale Entkriminalisierung könnte erreicht werden, dass die an den Drogenkonsum gekoppelten kriminellen Handlungen abgebaut werden und dass nicht die Strafjustiz, sondern die sozialen Dienste der Gesellschaft zur Bewältigung des Problems aufgefordert sind.

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