Masterarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Kartell- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Aufbaustudiengang Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach der kartellrechtlichen Beurteilung der sich im Zusammenhang mit der Vermarktung der Senderechte an Sportveranstaltungen stellenden Probleme hat in den letzten Jahren, insbesondere seit der Untersagung der vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorgenommenen zentralen Vermarktung der Heimspiele deutscher Europapokalteilnehmer durch den Bundesgerichtshof1, eine wahrhafte Flut juristischer Publikationen hervorgerufen. Dies mag erstaunen – wurde der Sport doch ursprünglich als rein gesellschaftliches Phänomen und der gesamte mit ihm verknüpfte Regelungsbereich dementsprechend als rechtsfreier Raum aufgefaßt.2 Die Anwendung von Vorschriften staatlichen Rechts auf sportbedingte Sachverhalte stößt insbesondere von Seiten der ihre Regelungszuständigkeit proklamierenden Sportverbände auf Widerstand.3 Denn diese hatten unter Berufung auf ihre grundrechtlich garantierte Satzungsautonomie lange Zeit nahezu frei schalten und walten können.4 Immer wieder begegnet man dem Hinweis auf die gesellschaftliche und soziale Funktion des Sports, deren Berücksichtigung auch im Geltungsbereich des Wirtschaftsrechts eingefordert wird.5 [...] 1 BGH, Beschl. v. 11.12.1997, BGHZ 137, 297-314. 2 Vieweg, Normsetzung, 1990, S. 51 ff., 128; Heermann, RabelsZ 2003, 106, 108. 3 Vgl. insoweit beispielhaft das Vorbringen der Beteiligten im Bosman-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, EuGH, Urt. v. 15.12.1995, Rs. C-415/93, Slg. 1995, I-5040, 5062 Tz. 69 ff. Zu den ablehnenden Reaktionen auf die Bosman-Entscheidung des EuGH vgl. auch Hannamann, Kartellverbot und Verhaltenskoordinationen, 2001, S. 37. 4 Waldhauser, Fernsehrechte, 1999, S. 32. Zur Bedeutung der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG bzw. Art. 11 Abs. 1 EMRK für die Satzungsautonomie der Sportverbände vgl. eingehend Krogmann, Grundrechte, 1998, S. 58 ff. bzw. 195 f. Zur grundlegenden Rolle des Sportsverbandswesens vgl. auch Hannamann/Vieweg, in: Württembergischer Fußballverband e.V. (Hrsg.), Sport, Kommerz und Wettbewerb, 1998, S. 49, 51 ff. sowie Hannamann, Kartellverbot und Verhaltenskoordinationen, 2001, S. 53 ff. 5 Mit der Einführung einer Bereichsausnahme für den Sport in § 31 durch die 6. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber dieser Forderung nachgegeben. Ausführlich zur Bereichsausnahme des § 31 GWB sowie der hieran geäußerten Kritik vgl. unten unter B VI 1 a.