Unternehmen, die nachhaltig denken, planen und handeln, sind am besten darauf vorbereitet wirtschaftliche, ökologische und soziale Chancen und Risiken zu meistern. Das EU-Parlament verabschiedete bereits 2013 die sogenannte Bilanzierungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) über die Berichtspflicht bzw. Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen. Am 22. Oktober 2014 beschloss die EU eine weitere Ergänzungsrichtlinie (2014/95/EU) zum gleichen Sachverhalt. Die Richtlinien müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Ab dem Geschäftsjahr 2017 tritt die Berichtspflicht zu den nicht-finanziellen Kennzahlen in Kraft. Betroffen von dieser Berichtspflicht sind folgende Unternehmen: . Unternehmen, die an der Börse notiert sind; . Banken und Versicherungsgesellschaften; und . andere von den jeweiligen Mitgliedstaaten als wichtig eingestufte Unternehmen des öffentlichen Interesses. Weitere Voraussetzungen sind: mehr als 500 Beschäftigten (auch für Konzerne mit über 500 Mitarbeiter insgesamt), und mehr als 40 Mio. Euro Umsatz. Im Geschäftsbericht sollen künftig Informationen über Strategien, Risiken und die Ergebnisse zu folgenden Themen veröffentlicht werden: . Umwelt . soziale Fragestellungen und Arbeitnehmerbelange . Menschenrechte . Bekämpfung von Korruption und Bestechung . Diversität (Vielfalt) in den Leitungs- und Kontrollorganen Die G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen aus zwei Kategorien: 1. Allgemeine Standardangaben 2. Spezifische Standardangaben Die allgemeinen Standardangaben beschreiben die Rahmenbedingungen des Unternehmens bzw. der Organisation. Wir haben dieses Buch auf die spezifische Standardangeben für die nachhaltige Geschäftsentwicklung fokussiert - die drei Säulen der Nachhaltigkeit ökonomisch, ökologisch und sozial/gesellschaftlich. Bei den Angaben dieser Indikatoren wollen wir die Nachhaltigkeit messbar und skalierbar darstellen und die Unternehmen ein Beitrag zur Zukunftssicherung leisten.
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