Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die so genannte "Theoriediskussion" bemüht sich schon seit Mitte der sechziger Jahre um eine klare Definition von Kinder- und Jugendarbeit, um den Bereich besser abgrenzen zu können(Vgl. Böhm, 2003). Das Problem dabei ist, das es ziemlich schwierig ist, den kleinsten gemeinsamen Nenner der Jugendarbeit zu finden, da sie ein ungemein breites Spektrum aufzeigt. Folgende Merkmale helfen allerdings, die Kinder- und Jugendarbeit genauer einzugrenzen: Die rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland stellt das "Kinder- und Jugendhilfegesetz" (KJHG, 1990) dar. Nach diesem ist sie Teil der Jugendhilfe, zusammen mit der Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz (Vgl. Schaub/ Zenke, 2000). Sie wird von öffentlichen oder freien Trägern angeboten. Öffentliche Träger sind die jeweiligen kommunalen Jugendämter, sie sind verpflichtet entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Jugendzentren. Zu den freien Trägern gehören alle übrigen Vereine und Initiativen, die sich um Jugendarbeit bemühen, aber auch, je nach Definition, z.B. der Jugendtourismus, Jugendspielplätze und Jugendbibliotheken. Jugendarbeit wird auch als dritter Ort der sekundären Sozialisation neben Familie und Schule gesehen. Historische Entwicklung in Deutschland Um das heutige Verständnis von Jugendarbeit zu begreifen, ist es wichtig ihre historische Entwicklung zu kennen. Der Rückblick zeigt auch, wie sehr die Jugendarbeit als Mittel der Sozialisation stets durch die jeweiligen gesellschaftlichen Hintergründe beeinflusst wurde (Vgl. Krafeld, 1984).
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