Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Kinderarbeit im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Kinderarbeit war in einigen Staaten des Deutschen Reichs weit verbreitet. Um die Ausbeutung der Kinder einzuschränken, wurde daher mit dem Regulativ von 1839 in Preußen das erste Gesetz zum Schutze des Kindes erlassen. Weitere Einschränkungen folgten im Laufe des 19. Jahrhunderts mit dem Ergänzungsgesetz 1853 sowie mit der Gewerbeordnung von 1869 und deren zwei Novellen. Ich werde mich im Folgenden mit der Kinderschutzgesetzgebung ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befassen. Mein Schwerpunkt wird jedoch auf dem 1903 erlassenen "Gesetz betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben" liegen, welches von besonderer Bedeutung war. Der Kinderschutz wurde erstmals auf Gewerbebetriebe ausgeweitet, bis zu diesem Zeitpunkt wurde lediglich die Kinderarbeit in Fabriken gesetzlich geregelt. Ich werde auf die wichtigsten inhaltlichen Punkte der Gesetze sowie deren Zustande kommen eingehen. Des Weiteren werde ich die Auswirkungen der Gesetze untersucht.
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