Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, MSB Medical School Berlin - Hochschule für Gesundheit und Medizin, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt 4 verschiedene Arten einer Misshandlung. Dazu zählen körperliche, psychische und sexuelle Misshandlung sowie Vernachlässigung. Es gibt keine allgemeingültige Definition dieser Misshandlungsarten. Jede dieser Arten kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Wann und wie diese Folgen sich zeigen, ist abhängig von der persönlichen Disposition des Misshandelten sowie vom Tathergang. Die Datenlage zum Vorkommen in Deutschland ist gering. Es gibt zudem eine enorme Dunkelziffer. Die einzige verlässliche Quelle zurzeit ist die Polizeiliche Kriminalstatistik, wobei fragwürdig ist, wie viele Fälle von Misshandlungen tatsächlich angezeigt werden. Nach den Daten der Kriminalstatistik sind die Fälle in den letzten 15 Jahren im Verhältnis zu der Kinderanzahl in Deutschland kaum zurückgegangen. Die Gesetzeslage ist dahingegen klar. Jeder Mensch hat laut Grundgesetz (GG) das Recht auf körperliche Unversehrtheit und eine gewaltfreie Erziehung. Täter haben mit Freiheitsentzug von 3 Monaten bis hin zu lebenslänglicher Haft zu rechnen. Das Ausmaß der Freiheitsentziehung ist gemäß des Strafgesetzbuches (StGB) abhängig von der Art und den Folgen der Misshandlung. Noch stärker als die Folgen für die Täter, variieren die Folgen für die Opfer. Diese können von chronischen somatischen Problemen, über psychische Probleme bis hin zum Suizidversuch und Kindestod gehen. Die Aufzählung aller Folgen würde ins Unendliche gehen. Die häufigsten Folgen sind jedoch Angst- und Verhaltensstörungen, Depression und Suizidversuche.