Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 2,0, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Soest, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren ist das Thema Kindeswohlgefährdung und Kindesschutz in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Wir reagieren mit Entsetzen, wenn Sorgeberechtigte ihr Kind vernachlässigen oder misshandeln. Besonders große Aufmerksamkeit der Medien zum Thema Kinderschutz wird beim Kindestod erweckt. Schnell werden Forderungen nach gesetzlichen Maßnahmen und einer Verbesserung des Kinderschutzes laut. Früher ging man davon aus, dass die Träger von Einrichtungen und Diensten pädagogische und soziale Aufgaben zu erfüllen haben. Die Kontrollfunktion bei Kindeswohlgefährdungen lag bei den Jugendämtern. Diese Trennung gilt nicht mehr. Der Gesetzgeber verspricht sich mit der Ausweitung des Schutzauftrags auch auf die Träger der Jugendhilfe eine bessere Früherkennung bezüglich gefährdeter Kinder und Jugendlicher. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wurde mit den Gesetzen auch auf die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe ausgeweitet. Heutzutage müssen Pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen mit dem Thema "Kinderschutz" vertraut sein, neue gesetzliche Veränderungen und Anforderungen kennen und wissen, wie man Kindeswohlgefährdung rechtzeitig erkennen kann und wie man damit umgehen sollte. Dazu dienen die Fortbildungen, die möglichst für alle pädagogischen Kräfte in einer Einrichtung zugänglich werden sollen, damit sich das ganze Team mit dem Thema auseinander setzen und eigene pädagogische Konzepte im Umgang mit Kindeswohlgefährdung erarbeiten kann.
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