Die Aufwertung der Rechte von Kindern ist ein relativ junges Phänomen. Wieweit hat sich diese ab Ende des 2. Weltkrieges einsetzende Entwicklung im materiellen Strafrecht, insbesondere in Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung niedergeschlagen? An welchen Stellen noch Reformbedarf besteht, zeigt der Autor exemplarisch auf. Im Zentrum der Untersuchung stehen folgende Normen und Rechtsinstitute: die Schuldfähigkeit von Kindern einschließlich der einschlägigen Altersgrenzen, Kinder als Täter einer durch einen Schuldfähigen veranlassten Straftat, elterliches Züchtigungsrecht, Notwehr bei Angriffen durch Kinder, Einwilligung in ärztliche Eingriffe und stellvertretende Einwilligung der Eltern insbesondere bei der Knabenbeschneidung, Personenstandsfälschung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, sexueller Missbrauch von Kindern, Tötung und Aussetzung, Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen, Entziehung Minderjähriger und Kinderhandel.
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