Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Wien (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Kindsmord war ein sehr häufiges Delikt, in der frühen Neuzeit machten Kindstötungen rund die Hälfte aller registrierten Tötungsdelikte aus. Die zeitgenössische Bevölkerung nahm das Delikt Kindsmord ganz anders wahr als wir heute. Deswegen häufen sich heute die Untersuchungen zu Kindsmorddelikten. Die bisherige Forschung hat sich sehr einseitig auf die Kindsmörderinnen konzentriert, sie hat dem sozialen Umfeld, der Familie, den Gründen für eine Tat sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Deswegen wird das in dieser Arbeit auch berücksichtigt. Die folgende Arbeit wird in drei Teile gegliedert. Einerseits werden der Kindsmord und die Kindsmörderinnen im 18. Jahrhundert beleuchtet. Andererseits wird der Kindsmord in der Carolina beleuchtet. Was war die häufigste Bestrafung? Gab es Milderungsgründe? Wurden auch die Väter bestraft? Als Grundlage für die Carolina galt die Bambergische Halsgerichtsordnung von 1507, welche auch beleuchtet wird, denn in der Carolina wurden viele Ideen der Bamberger Halsgerichtsordnung aufgegriffen. So wurde zum Beispiel im § 131, dem Paragraphen der in der Carolina den Kindsmord betrifft, die gleiche Strafe wie in der Bamberger Halsgerichtsordnung vorgeschlagen. Die Carolina war Vorreiter in der Strafrechtspflege. Die strafrechtliche Gewalt wurde monopolisiert und trat an die Stelle von privatrechtlichen Einigungen zwischen den Täterinnen und Tätern und die Angehörigen des Opfers. Insbesondere Tötungsdelikte wurden zur rein öffentlichen Strafsache. Die Todesstrafe und die Verschärfung der Strafandrohung waren ein traditionelles Mittel zur Bekämpfung eines Verbrechens.
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