Diakonie versteht sich als Wesensäußerung der Kirche, doch fehlt es an Mitarbeitenden, die Mitglied einer Kirche sind. Will sie zukunftsfähig bleiben, muss sie sich öffnen. Damit sind vielfältige Fragen aufgeworfen, die 2023 auf Schloss Hohentübingen bei einer interdisziplinären Tagung diskutiert wurden. Von evangelischer Seite werden diese Herausforderungen aus diakonischer, neutestamentlicher, systematisch- und praktisch-theologischer Sicht erörtert. Wie unterschiedlich sich Religionszugehörigkeit gestalten kann, wird aus katholischer, orthodoxer, jüdischer, muslimischer und religionssoziologischer Perspektive beleuchtet. Für religiöse Organisationsstrukturen werden die Möglichkeiten des säkularen Religionsverfassungsrechts aufgezeigt und im Gesellschafts-, Vereins- und Arbeitsrecht ausgelotet. Die Beiträge umreißen die Bedeutung personaler Mitgliedschaft und alternativer korporativer Verfassung von Religion sowie Konzepte von Zugehörigkeit zu einer Religion. Schließlich wird die Reformdiskussion im evangelischen Kirchenrecht am Beispiel der württembergischen Landeskirche dargestellt.
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