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Die Arbeit untersucht in rechtsvergleichender Weise die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland und drei weiteren europäischen Ländern. In einem ersten Teil beleuchtet sie die maßgeblichen europäischen Rechtsquellen - einschließlich der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG -, die auf die einzelnen Rechtsordnungen einwirken. Die insgesamt vier Länderberichte beginnen mit einer Betrachtung der nationalen historischen und staatskirchenrechtlichen Voraussetzungen. Auf dieser Grundlage werden dann jeweils die kirchenarbeitsrechtlichen Spannungsfelder der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht in rechtsvergleichender Weise die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland und drei weiteren europäischen Ländern. In einem ersten Teil beleuchtet sie die maßgeblichen europäischen Rechtsquellen - einschließlich der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG -, die auf die einzelnen Rechtsordnungen einwirken. Die insgesamt vier Länderberichte beginnen mit einer Betrachtung der nationalen historischen und staatskirchenrechtlichen Voraussetzungen. Auf dieser Grundlage werden dann jeweils die kirchenarbeitsrechtlichen Spannungsfelder der Loyalitätsobliegenheiten, des Kündigungsschutzes und des Diskriminierungsrechts umfassend dargestellt, wobei auch die einschneidenden Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen "Egenberger" und "IR" Berücksichtigung finden; ergänzend wird das kollektive Arbeitsrecht untersucht. Der abschließende dritte Teil arbeitet die Erkenntnisse des Rechtsvergleichs für das deutsche kirchliche Arbeitsrecht sowie die gebotene Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei der Anwendung des europäischen Rechts heraus.
Autorenporträt
Florian Scholz wurde 1985 in Köln geboren. Nach dem Abitur im Jahr 2004 am Gymnasium Schaurtestraße in Köln und Ableistung des Zivildienstes studierte er von 2005 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln sowie der Université de Reims Champagne-Ardenne. Im Juli 2011 schloss er das Studium mit der ersten juristischen Staatsprüfung ab. Von 2012 bis 2014 absolvierte der Verfasser das Rechtsreferendariat am Landgericht Bonn mit Stationen beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie an den Kölner Standorten der Kanzleien CMS Hasche Sigle und Heuking Kühn Lüer Wojtek. Im Juli 2014 legte er die zweite juristische Staatsprüfung ab. In 2015 nahm der Verfasser – betreut durch Herrn Professer Dr. Gregor Thüsing, LL.M. – das Promotionsvorhaben zum Thema "Kirchliches Arbeitsrecht in Europa" auf, das er mit der Disputation im Juni 2020 abschloss. Promotionsbegleitend war der Verfasser von 2014 bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kölner Standort der Kanzlei Oppenhoff & Partner tätig. Seit 2018 arbeitet er am Kölner Standort der Kanzlei CMS Hasche Sigle als Rechtsanwalt im Fachbereich Arbeitsrecht.