Die Deutsche Bischofskonferenz setzte am 24. Mai 2018 ein Gesetz zur Errichtung eines kirchlichen Datenschutzgerichtshofs in Kraft. Daran ist mehreres bemerkenswert: Es gibt somit ein neues, teilkirchliches Gericht für die deutschen Diözesen, das sich rein mit Datenschutzangelegenheiten beschäftigt - eine Spezialisierung, die die staatliche Gerichtsbarkeit so (noch) nicht kennt. Das Gericht kann als eine Form der immer wieder geforderten Gewaltenteilung betrachtet werden. Dieses Buch zeigt die datenschutzrechtlichen Grundlagen auf, die zur Einrichtung des Gerichts für Datenschutzangelegenheiten geführt haben, stellt die partikularrechtlichen Normen zur Errichtung dar und beachtet die ersten Entscheidungen.