Durch die Einführung der Größenkategorie der Kleinstkapitalgesellschaften im HGB werden diese von bestimmten Pflichten befreit. Dies wird damit begründet, dass beispielsweise der Aufwand für Erstellung des Jahresabschlusses oder die Erfüllung der Publizitätspflichten in keinem Verhältnis zur Größe dieser Kleinstbetriebe stehen. Erleichterungen erfahren Kleinstkapitalgesellschaften daher u.a. bei der Erstellung ihrer Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie bei der Offenlegung im Bundesanzeiger. Die Autoren erläutern in diesem Dossier, welche Gesellschaften in welcher Form profitieren. Zudem geben sie hilfreiche Tipps, wie Unternehmen die einzelnen Erleichterungen miteinander kombinieren können, um so den geringstmöglichen Zeit- und Kostenaufwand bei Rechnungs- und Offenlegung zu haben. Autoreninfo: Prof. Dr. Christian Zwirner (Dipl.-Kfm., WP/StB), Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH in München. Gregor Zimny, M.Sc., Prokurist der der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH in München.
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