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Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Essay setzt sich mit der umstrittenen Frage auseinander, ob und wie Gesetze im kanonischen Recht von allgemeinen Dekreten unterschieden werden können. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit der systematischen Einordnung der Canones 29 und 20 des Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/83). Schon ein Blick in den Codex Iuris Canonici des Jahres 1917 sowie in die staatlichen Gesetzbücher zeigt, dass der Begriff des Gesetzes im kanonischen Recht bisher noch nicht eindeutig bestimmt ist. Vielmehr wird…mehr

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Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Essay setzt sich mit der umstrittenen Frage auseinander, ob und wie Gesetze im kanonischen Recht von allgemeinen Dekreten unterschieden werden können. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit der systematischen Einordnung der Canones 29 und 20 des Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/83). Schon ein Blick in den Codex Iuris Canonici des Jahres 1917 sowie in die staatlichen Gesetzbücher zeigt, dass der Begriff des Gesetzes im kanonischen Recht bisher noch nicht eindeutig bestimmt ist. Vielmehr wird die nähere Begriffsbestimmung der Kirchenrechtswissenschaft sowie der Rechtsphilosophie und der Rechtstheologie überlassen. Dazu müsste die kanonistische Wissenschaft jedoch zunächst herausarbeiten, was genau ein Gesetz zum Gesetz macht. Entsprechend gibt es auf die Frage, was ein Kirchengesetz im Sinne des kanonischen Rechts ist, keine autoritative Antwort. Zudem bestehen zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen weder formelle noch wesentliche materielle Unterschiede. Überdies ist Canon 29 CIC/83 ungenau formuliert. Dies wirkt sich im Rechtsetzungsverfahren und in der Rechtsanwendung in problematischer Weise aus.

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Autorenporträt
Die Autorin erhielt im Jahre 2001 das erste Vordiplom in Informatik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich, 2006 das Lizentiat der Rechtswissenschaften (lic.iur.) an der Universität Zürich und 2010 das Doktorat der Rechte (Dr.iur.) an der Universität Freiburg i.Ue. sowie das (Schweizer) Anwaltspatent. Danach arbeitete die Autorin als Gerichtsschreiberin im Bereich des öffentlichen Rechts, 2013-2022 am Bundesverwaltungsgericht (Schweiz) in der Abteilung II (Wirtschaft, Wettbewerb, Bildung). Seit 2022 arbeitet sie als Juristische Sekretärin für den Kanton Zürich. Berufsbegleitend erlangte die Autorin 2016 den Bachelor of Theology (BTh) an der Universität Luzern (summa cum laude), 2018 den Legum Magister (LL.M.) in Kanonistik an der Universität Wien (mit Auszeichnung), 2021 das Certificate of Advanced Studies Judikative (Schweizerische Richterakademie) an der Universität Luzern und das Certificate of Advanced Studies in Europarecht an der Universität Zürich, 2022 den Master of Theology (MTh) an der Universität Luzern (summa cum laude) und das Certificate of Advanced Studies in Legal English and Common Law an der Universität Zürich sowie 2023 den Doctor of Philosophy in Theological Studies (Dr.phil.).