Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht zum einen, inwieweit ein juristischer Konflikt zwischen dem Eignungsprinzip nach Art. 33 II GG und dem Gleichheitsgrundsatz zwischen Frau und Mann nach Art. 3 II GG besteht und welche Auswirkungen dies auf etwaige Veränderungen der Einstellungsvoraussetzungen hat. Zum anderen beleuchtet sie, inwieweit die Körpergröße als objektives, sachlich vertretbares Eignungskriterium aus Art. 33 II GG herangezogen werden kann. So stellte beispielsweise das LAFP NRW in einem 2018 gefertigten Bericht deutlich dar, warum es eine Mindestkörpergröße von 163 cm für sachlich geboten hält. Seit Jahren erfreut sich der Polizeiberuf unter Schulabgängern größter Beliebtheit und lässt die Bewerberzahlen kontinuierlich ansteigen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich in Deutschland für den Polizeivollzugsdienst entscheiden, haben sich vor Abgabe ihrer Bewerbung je nach Bundesland mit unterschiedlichen Einstellungskriterien auseinander zu setzen. Dies gilt nicht zuletzt für das Einstellungskriterium der körperlichen Mindestgröße. Während einige Bundesländer eine erforderliche Mindestkörpergröße gänzlich abgeschafft haben, fordern andere eine einheitliche Mindestgröße unabhängig vom Geschlecht. Dass es in der Vergangenheit bei der unterschiedlichen Mindestkörpergröße für Frauen und Männer rechtliche Probleme gab, zeigt sich vor allem an den zahlreichen kürzlich ergangenen Veränderungen in Nordrhein-Westfalen. Hier setzten sich Verwaltungsgerichte in der jüngsten Vergangenheit immer wieder mit der Zulässigkeit der Körpergröße als Zugangsbeschränkung, auch in Hinblick auf eine unterschiedliche Behandlung nach Geschlecht, für den Polizeivollzugsdienst auseinander.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.