Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, , Sprache: Deutsch, Abstract: ... Betrachtet man nun den gegenwärtigen NSU Prozess und versucht obige Reflektion darauf anzuwenden, so scheint dieser zumindest ambivalent zu sein und zwar zunächst hinsichtlich der Zuordenbarkeit der Täterschaft. Die Frage der Zuordenbarkeit der Täterschaft ist hier, da es sich um ein gesellschaftspolitisches Phänomen handelt, unklar und nur annähernd präzisierbar, obschon die dem rechtsextremistischen Terror angelasteten Taten hinsichtlich ihrer materiellen Ausführung personell einigermaßen zuordenbar sind. Konkrete Individuen haben durch explosives Material Menschen- und Sachschaden verursacht. Der weitere Kontext dieser Täter offenbart einen weiteren Kreis, der aus Helfern besteht, die die Taten materiell und operativ ermöglicht haben und somit mitverantwortlich sind. Doch neben dem Kern der NSU, der den ersten Kreis der Täter bildet und dem weiteren, zweiten Kreis der Täter, der aus Mithelfern besteht, gibt es noch einen dritten Kreis, der der eigentliche strategische Hintergrund des Terrors ist und der in unserem Rechtsverständnis häufig ausgeklammert wird...
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