Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 5.25, Universität Zürich, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine juristische, politische oder moralische Verantwortung ist eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für die entsprechende (juristische, politische oder moralische) Schuldzuweisung. Die einzelnen Individuen lassen sich nicht zum entsprechenden Kollektiv aufsummieren, sowie sich ein Kollektiv auch nicht linear auf die Individuen herunterbrechen lässt. Kollektive sind also autonome Subjekte, verantwortungsfähig und deshalb haftbar. Die kollektive Haftbarkeit beschränkt sich allerdings auf eine lediglich politisch-kollektive Schuldbarkeit.
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