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Natürlich ist das Glück groß, wenn endlich ein Verlag Ihr Manuskript akzeptiert und einen Verlagsvertrag vorlegt – möglicherweise nach langer Suche und zähem Hin und Her. Jedoch sollten Sie als Autorin oder Autor in Ihrer verständlichen Euphorie keinen Vertrag, den man Ihnen anbietet, ungeprüft unterschreiben. Denken Sie immer daran: Verträge sind verhandelbar! Begreifen Sie einen Vertrag als Angebot des Verlags. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt übersetzt das Juristendeutsch, in dem Verlagsverträge geschrieben sind, in einfache Sprache. Er erklärt die einzelnen Fachbegriffe und gibt viele Tipps.…mehr
Natürlich ist das Glück groß, wenn endlich ein Verlag Ihr Manuskript akzeptiert und einen Verlagsvertrag vorlegt – möglicherweise nach langer Suche und zähem Hin und Her. Jedoch sollten Sie als Autorin oder Autor in Ihrer verständlichen Euphorie keinen Vertrag, den man Ihnen anbietet, ungeprüft unterschreiben. Denken Sie immer daran: Verträge sind verhandelbar! Begreifen Sie einen Vertrag als Angebot des Verlags. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt übersetzt das Juristendeutsch, in dem Verlagsverträge geschrieben sind, in einfache Sprache. Er erklärt die einzelnen Fachbegriffe und gibt viele Tipps. Damit Sie verstehen, was Sie unterschreiben sollen, und einen besseren Vertrag aushandeln können.
Tobias Kiwitt ist Rechtsanwalt und auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts tätig. Seit 2008 ist er Vorsitzender des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA). Er ist Mitbegründer des Aktionsbündnisses für faire Verlage (Fairlag), eines Zusammenschlusses von über 60 Autorenverbänden und Literatureinrichtungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Inhaltsangabe
Inhalt und Kommentare für Autorinnen und Autoren zum Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen – Mut zu Verhandlungen – Treten Sie für Ihre Rechte ein! – Einführung in den Normvertrag – Verlagsvertrag: § 1 Vertragsgegenstand – Der Fall Esra: Persönlichkeitsschutz versus Kunstfreiheit – Verlagsvertrag: § 2 Rechtseinräumungen – Urteil gegen die VG WORT – Verlagsvertrag: § 3 Verlagspflichten – § 41 UrhG (Rückrufsrecht wegen Nichtausübung) – Verlagsvertrag: § 4 Honorar – Verlagsvertrag: § 5 Manuskriptablieferung – Verlagsvertrag: § 30 Verlagsgesetz (Rücktrittsrecht des Verlegers wegen nicht rechtzeitiger Ablieferung des Werkes) – Verlagsvertrag: § 6 Freiexemplare – Verlagsvertrag: § 7 Satz, Korrektur – Verlagsvertrag: § 8 Lieferbarkeit, veränderte Neuauflagen – Verlagsvertrag: § 9 Verramschung, Makulierung – Verlagsvertrag: § 10 Rezensionen – Verlagsvertrag: § 11 Urheberbenennung, Copyright-Vermerk – Verlagsvertrag: § 12 Änderungen der Eigentums- und Programmstrukturen des Verlags – Verlagsvertrag: § 13 Schlussbestimmungen – Zusammenfassung mit Checkliste – Verhandeln, verhandeln, verhandeln Sie Ihren Verlagsvertrag!