Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,25, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung und Gemeindebegriff Gemeinden stehen in der Rangfolge hinter Bund und Ländern auf unterster Ebene im dreistufigen Verwaltungsaufbau Deutschlands.1 Sie besitzen im Zuge ihrer Selbstverwaltung eigene Aufgabenbereiche und eine eigene Finanzwirtschaft, welche ihnen sowie vom Bund, als auch von den Ländern, die die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen üben, zugewiesen werden.2 Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetztes besagt demnach: „den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln […]“. Mit dieser Rechtssetzung lassen sich die verschieden Hoheitsgebiete in die Personalhoheit, die Organisationshoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit und die Rechtsetzungshoheit differenzieren, welche jedoch auch beschränkt sind.3 Doch wie eng begrenzt dieser gesetzliche Rahmen die so genannte „Selbstverwaltung“ der Gemeinden tatsächlich? Können sich die Gemeinden wirklich frei von Bund und Ländern fühlen, oder ist diese Freiheit „pseudolegitimiert“? Wie stark sind die Gemeinden von staatlicher (finanzieller) Unterstützung abhängig? Diesen Fragen möchte ich in Bezug auf die meiner Ansicht nach zentralsten Bereiche kommunaler Selbstverwaltung nachgehen, mit Hilfe derer der Bund und die Länder zugleich auch den stärksten Einfluss auf die Gemeinden ausüben können: der Aufgabenstellung an die Gemeinden und der Finanzhoheit der Gemeinden. Die finanzielle Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben werde ich dabei konkret am Fallbeispiel des Haushaltsplans der Stadt Chemnitz betrachten und Schlussfolgerungen in Bezug auf ihre finanzielle (Un-)Abhängigkeit ziehen.