Volksgewählte Organe der Städte und Gemeinden nehmen zu aktuellen Themen Stellung, beziehen Position und fassen Satzungsbeschlüsse als Ausdruck ihrer Selbstverwaltung. Die "gefühlte" Selbstbetroffenheit steht dabei zur rechtlichen Selbstverwaltungskompetenz in einem spannungsreichen Verhältnis. Die Abgrenzung des (zulässigen) kommunalpolitischen vom (unzulässigen) allgemeinpolitischen Mandat bedarf daher immer wieder der Vergewisserung und Aktualisierung. Die vorliegende Studie weist an den mancherorts erwogenen Verboten von Werbung für alkoholhaltige Getränke auf öffentlichen Flächen und Anlagen einen Grenzübertritt nach.
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