Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Pädagogik Erziehungswissenschaften Bildungswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit versucht die folgende Frage zu klären: Welche Kompetenzen muss eine Erzieherin im Zuge der Professionalisierung des Erzieherberufes entwickeln, um den gestiegenen Anforderungen durch das Kinderförderungsgesetz in der Pädagogik der frühen Kindheit gerecht zu werden? Die Pisa-Studie 2002 brachte grundlegende Veränderungen in der frühkindlichen Bildung mit sich. Zur Erreichung von Bildungsqualität bedarf es geeigneter Bildungsreformen und einer Transformation des Bildungsauftrages. Im Zuge der Erneuerung des Kinderförderungsgesetzes entstand ab August 2013 deutschlandweit der Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung für Kinder unter drei Jahren. Neben quantitativen Veränderungen, wie erhöhte Betreuungsleistung und daraus resultierender Kita-Ausbau, stiegen auch die Erwartungen an das pädagogische Fachpersonal. An dieser Stelle rückte der Bildungsauftrag wieder in den Vordergrund, welcher ein wesentlicher Bestandteil der professionellen Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist. Hinzu kommen erhöhte Ansprüche an die Elternarbeit sowie Kooperationen zwischen verschiedenen Institutionen. Folglich ist eine Reformation der Ausbildung, insbesondere in der frühkindlichen Bildung, durch höhere Anforderungen an die Kompetenzen unumgänglich. Da für das Verständnis des Berufsbildes des Erziehers der Zusammenhang mit der historischen Entwicklung und der aktuellen Ausbildungssituation wichtig ist, wird dies anfangs näher erörtert, ebenso wie die Darlegung der rechtlichen Grundlage. Anschließend wird der Kompetenzbegriff hinsichtlich dessen Facetten und der beruflichen Kompetenzen in Wechselwirkung zu Betreuung, Erziehung und Bildung vorgestellt und der daraus hervorgehenden Entwicklung im Erzieherberuf. Abschließend wird herausgestellt, wie sich Professionalisierung im Erzieherberuf zeigt sowie dessen Korrelation zum Kinderförderungsgesetz. Es erfolgt eine zusammenfassende Bewertung und ein resultierender Ausblick.