Ein »Sittenbild« aus dem Wien des Fin de Siècle - restauriert von Walter Schübler. Am 28. April 1908 werden Marcell »Graf« Veith und seine 18-jährige Tochter Marie festgenommen. Er wird der Kuppelei, sie der Geheimprostitution beschuldigt. Sie ertränkt sich noch am selben Tag in der Donau, er wird vor Gericht gestellt. Der »Skandal-Prozess« erregt weit über Wien hinaus Aufsehen. Umso mehr, als hohe Polizeibeamte, die Chefs des Sittenamts und des Sicherheitsbüros, im Tagebuch und in den Kassabüchern Maries als Kunden genannt werden. Kurz nach Verbüßung seiner Haft-strafe veröffentlicht Veith in einem Krawallblatt die Kundenliste: 205 »Cavaliere«, allesamt aus den besseren und besten Wiener Kreisen. Aus einer Unmenge zeitgenössischer Quellen und Dokumente - darunter der tausendseitige Gerichtsakt mit dutzenden Zeugenaussagen von Fiakerkutschern, Hausmeistern, Nachtportieren, Kellnern, Dienst-, Stuben- und Blumenmädchen, Bordellwirtinnen und Prostituierten - rekonstruiert Walter Schübler aus nächster Nähe den beklemmenden Fall der Marie Veith.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 29.05.2020Was passiert im Stundenhotel?
Die Komteß war sehr gesucht: Walter Schübler bringt die Akten eines Sittlichkeitsprozesses im Wien des Jahres 1908 in eine Lesefassung.
Prozeß Veith", so ist ein furioser Text überschrieben, den Karl Kraus im Oktober 1908 in der "Fackel" veröffentlichte. Weil es zu spät war, ihn noch in die im selben Jahr erschienene Sammlung "Sittlichkeit und Kriminalität" aufzunehmen, eröffnete er zwei Jahre später den Auswahlband "Die chinesische Mauer". Nun ist ein Buch erschienen, dessen Autor mit Karl Kraus zwar gar nichts am Hut hat - er edierte zuletzt eine Ausgabe der Werke und schrieb eine stattliche Biographie von Anton Kuh, den Kraus wegen seiner Invektiven mit Prozessen verfolgte -, das sich aber gleichwohl als nicht mehr zu überbietender Materialienband zu dem Text von 1908 ansehen lässt. Der Wiener Literaturwissenschaftler Walter Schübler hat nämlich die Gerichtsakten jenes Strafprozesses, den Kraus 1908 zum Gegenstand seines Textes machte - und den er, obwohl die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, als sogenannte Vertrauensperson des Angeklagten im Gerichtssaal mitverfolgen konnte -, in eine kondensierte Lesefassung gebracht.
Es geht um einen Sittlichkeitsprozess, also nach Kraus' berühmtem Wort um "die zielbewusste Entwicklung einer individuellen zur allgemeinen Unsittlichkeit, von deren düsterem Grund sich selbst die erwiesene Schuld des Angeklagten leuchtend abhebt". In diesem Fall die zuletzt gerichtlich festgestellte Schuld eines Ex-Offiziers und falschen päpstlichen Conte, der seine Stieftochter Marie (Mizzi) mit etwa vierzehn Jahren - das damalige Mündigkeitsalter - in noble Vergnügungsstätten und Wiener Nachtcafés zu führen begann, wo die Komteß Mizzi in den Chambres separées oder in zwischendurch mit den Herren aufgesuchten Hotels über vier Jahre hinweg für Einnahmen sorgte.
Verurteilt wird dieser Marcel Veith schließlich dafür, seine Tochter der gewerbsmäßigen Unzucht zugeführt und von deren Einnahmen gelebt zu haben, deshalb also der Kuppelei schuldig zu sein. Letzteres bestreitet der Verurteilte, der über die Einnahmen und Ausgaben seiner Tochter - an der Toilette wurde nicht gespart - penibel Buch führte, bis zuletzt genauso vehement wie den ersten Vorwurf: Nie hätte er seine Tochter der Prostitution zugedacht, sondern sei darauf bedacht gewesen, dass sie unter den Herrn reiche Gönner findet und vielleicht eine gute Partie macht. Gerade deshalb hätte er streng über die Virginität seiner Tochter gewacht, die erst durch deren leidige Liebesgeschichte mit einem mittellosen jungen Mann verloren gegangen sei - und das schien zu stimmen, dieser junge Mann erschien vor Gericht -, wenn auch der Vorwurf erhoben wurde, dass er die Defloration eigentlich möglichst teuer an den Mann habe bringen wollen oder sogar gebracht habe.
Dass Veith vor Gericht eine Komödie spielte, ist zwar in vieler Hinsicht eine naheliegende Annahme. Aber nachweisen ließ es sich ihm nicht. Und die Stieftochter - die vielleicht doch die leibliche Tochter war, auch das konnte das Gericht nicht klären - ließ sich dazu nicht befragen, denn sie hatte sich unmittelbar nach der Verhaftung ihres Vaters ertränkt, nicht ohne einen herzzerreißenden Brief an ihn geschrieben zu haben, in dem sie alle Schuld an der mit der Anzeige ins Rollen gekommenen Bredouille auf sich nahm. Blieben die zahlenden Herren, aufgrund der Aufzeichnungen ihres Vaters alle namentlich bekannt, darunter viele klingende Namen österreichischer Adelshäuser. Doch die wollte der Staatsanwalt partout nicht vorladen, zumal sie ja vielleicht behauptet haben würden, dass in den Stundenhotels der Wiener Innenstadt tatsächlich nur gemeinsam Tee getrunken wurde - was dann das Gericht, das auf vollkommene Unkenntnis der dort und in Nachtcafés stattfindenden Begebenheiten Wert legte, auch noch hätte glauben müssen.
Also wurden Fiaker, Portiere, Cafetiers, Buffetdamen, Blumen- und Zimmermädchen und Polizeiinspektoren der Etablissements vernommen, um herauszufinden, was denn da eigentlich nachts in Wien so vor sich ging und welche Folgen es am Ende für die Virginität der Komteß gehabt haben könnte. Immerhin wurde dabei aktenkundig, dass es noch anderen "Gebrauch" von Frauen als den "normalgeschlechtlichen" gab, der sich mit Geldgaben - juristisch wie feuilletonistisch: "Schandlohn" - verknüpfen ließ.
Der Prozess verlief also, um es kurz zu sagen, als wäre er für Kraus inszeniert worden: Der Strafbestand der Kuppelei, gegen den er seit Jahren schon zu Felde zog, weil er ihn als "sittliche" Beförderung von Wucherei und Ausbeutung ansah; der Tanz um die Virginität, nach Kraus das hohe Gut derer, die entjungfern wollen; eine vier Jahre weitherum und auch der Polizei bestens bekannte Praxis, welche dann einer angemessen schockierten Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangt; ein Richter, der sich verbittet, irgendetwas über solches Nachtleben zu wissen; die amtssprachlich gewundene Vergegenwärtigung des Geschlechtslebens - alles Vorlagen für Kraus.
Und am Text, den er aus ihnen macht, kann man sehen, wie weit er in seinem Fluch auf die Bürgerwelt zu gehen bereit war. Das zumindest Zwielichtige am Angeklagten, es ist Kraus gleichgültig. Natürlich, auch dieser falsche Conte ist angekränkelt von der bürgerlichen Familien- und Sexualmoral, aber er sorgt doch immerhin dafür, dass sie unterlaufen wird, indem er seine Tochter dazu erzieht, "sich das Wohlgefallen und somit die Verachtung der bürgerlichen Gesellschaft zu verdienen". Es läuft auf das bitterböse Verfahren hinaus, das Kraus hier wie in anderen Texten dieser Jahre mit Inbrunst übt: die Welt der Prostitution und des bürgerlichen Gebarens ineinander zu spiegeln, sie unter ethischem Vorzeichen ihre in Feuilleton wie Justiz angestammten Plätze tauschen zu lassen.
Dank Walter Schüblers Chronik des Kriminalfalls kann man nun verfolgen, wie Kraus sich dafür den Fall Veith anverwandelte, und manche seiner Anspielungen versteht man erst recht vor ihrem Hintergrund. Und weil Schübler nicht nur das langwierige amtliche Procedere bis zum theatralischen Höhepunkt im Gerichtssaal dokumentiert, sondern im Anhang zudem zeitgenössische Berichte über den Fall und die Verhandlung präsentiert - die Redaktionen wurden mit ausführlichen Mitschriften des Prozessgeschehens versorgt -, kann man Kraus' Text gegen die Darstellungen in der Presse, vor allem natürlich in Wiener Blättern, halten.
Einige von ihnen sind durchaus interessanter, als es Kraus' Bemerkungen über die journalistische Berichterstattung nahelegen. Zwar gibt es die dem Boulevard gemäße Variante, aus dem Fall eine Moral-Schmonzette zu machen (schon damals die "Illustrierte Kronen Zeitung"), während die bürgerlich-liberale "Neue Freie Presse" darauf verfällt, überständige adlige Unarten als Ursache auszumachen, was darauf zielte, dass unter den jungen Herrn, die bei der Komteß ihr - amtssprachlich "perversgeschlechtliches" - Pläsier einübten, viele Zöglinge der Theresianischen Staatsakademie waren, an der Söhne aus bürgerlichem Haus damals immer noch die Minderheit stellten.
Aber man stößt auch auf den einen oder anderen Text, der sich halbwegs freispielt von den gängigen Entrüstungsvokabeln, um etwas härter zu treffen. Auch dass die stadtbekannte Bordellbetreiberin Anna Sachs, mit der die Geschichte der nach Gönnern suchenden Komteß begonnen haben könnte, sich der Vorladung wie selbstverständlich entziehen konnte, spießte nicht nur der "Fackel"-Herausgeber auf. Die sozialistische "Arbeiterzeitung" prangerte wiederum Gifthauch und Fluch der kapitalistischen Ordnung an, kam aber auch darauf zu sprechen, dass manchmal "mit Geist und Scharfsinn" die Theorie verfochten werde, die Frau verfehle ihre Natur, "wenn sie dem Genuss sich nicht hingebe, von ihm durch die Gewalt der ererbten Sitte ferngehalten wird". Nicht auszuschließen, dass damit auch auf Kraus gezielt war (der seinerseits darin einen Beleg sehen konnte, dass die österreichische Sozialdemokratie eben doch, marxistische Doktrin hin oder her, ein Bürgerverein war und blieb). Schübler lässt übrigens den Text aus der "Fackel" beiseite, mit dem einsehbaren Hinweis, dass dieser recht lang und leicht zugänglich sei, aber auch mit der säuerlichen Bemerkung, der Entfall des Abdrucks sei wegen Kraus' "Verherrlichung der Prostitution" zu verschmerzen.
Aber Kraus beiseite, dem Schübler nicht grün ist und auch nicht sein muss. Bestechend an seiner Darstellung ist, dass er sich als Bearbeiter dieser Gerichtsunterlagen ganz in den Hintergrund zurückzieht, ja zum Verschwinden bringt. Die Versuchung, aus dem Gerichtsakt eine Erzählung zu ziehen, kommt gar nicht erst auf, und alles Ungeklärte in diesem Verfahren, die verschiedenen Beleuchtungen der Abläufe und behaupteten oder vermuteten Handlungsmotive, sie bleiben in der Schwebe. Der Autor mischt sich nicht mit Urteilen ein, verzichtet auch darauf, seine Chronik mit Anmerkungen zur Prostitution im Wien um die vorletzte Jahrhundertwende anzureichern. Es bleibt den Lesern überlassen, sich ein Bild dieser zu Gerichtsakten gewordenen Geschichte zu machen; das ist ein überzeugenderes Verfahren der Vergegenwärtigung als jede interpretierende und historisch einbettende Ausgestaltung. Ins Regal mit der Wiener Moderne gehört auch diese in Amtssprache verfasste Tragikomödie.
HELMUT MAYER
Walter Schübler:
"Komteß Mizzi". Eine
Chronik aus dem Wien
um 1900.
Wallstein Verlag, Göttingen 2020. 236 S., Abb., geb., 25,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Die Komteß war sehr gesucht: Walter Schübler bringt die Akten eines Sittlichkeitsprozesses im Wien des Jahres 1908 in eine Lesefassung.
Prozeß Veith", so ist ein furioser Text überschrieben, den Karl Kraus im Oktober 1908 in der "Fackel" veröffentlichte. Weil es zu spät war, ihn noch in die im selben Jahr erschienene Sammlung "Sittlichkeit und Kriminalität" aufzunehmen, eröffnete er zwei Jahre später den Auswahlband "Die chinesische Mauer". Nun ist ein Buch erschienen, dessen Autor mit Karl Kraus zwar gar nichts am Hut hat - er edierte zuletzt eine Ausgabe der Werke und schrieb eine stattliche Biographie von Anton Kuh, den Kraus wegen seiner Invektiven mit Prozessen verfolgte -, das sich aber gleichwohl als nicht mehr zu überbietender Materialienband zu dem Text von 1908 ansehen lässt. Der Wiener Literaturwissenschaftler Walter Schübler hat nämlich die Gerichtsakten jenes Strafprozesses, den Kraus 1908 zum Gegenstand seines Textes machte - und den er, obwohl die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, als sogenannte Vertrauensperson des Angeklagten im Gerichtssaal mitverfolgen konnte -, in eine kondensierte Lesefassung gebracht.
Es geht um einen Sittlichkeitsprozess, also nach Kraus' berühmtem Wort um "die zielbewusste Entwicklung einer individuellen zur allgemeinen Unsittlichkeit, von deren düsterem Grund sich selbst die erwiesene Schuld des Angeklagten leuchtend abhebt". In diesem Fall die zuletzt gerichtlich festgestellte Schuld eines Ex-Offiziers und falschen päpstlichen Conte, der seine Stieftochter Marie (Mizzi) mit etwa vierzehn Jahren - das damalige Mündigkeitsalter - in noble Vergnügungsstätten und Wiener Nachtcafés zu führen begann, wo die Komteß Mizzi in den Chambres separées oder in zwischendurch mit den Herren aufgesuchten Hotels über vier Jahre hinweg für Einnahmen sorgte.
Verurteilt wird dieser Marcel Veith schließlich dafür, seine Tochter der gewerbsmäßigen Unzucht zugeführt und von deren Einnahmen gelebt zu haben, deshalb also der Kuppelei schuldig zu sein. Letzteres bestreitet der Verurteilte, der über die Einnahmen und Ausgaben seiner Tochter - an der Toilette wurde nicht gespart - penibel Buch führte, bis zuletzt genauso vehement wie den ersten Vorwurf: Nie hätte er seine Tochter der Prostitution zugedacht, sondern sei darauf bedacht gewesen, dass sie unter den Herrn reiche Gönner findet und vielleicht eine gute Partie macht. Gerade deshalb hätte er streng über die Virginität seiner Tochter gewacht, die erst durch deren leidige Liebesgeschichte mit einem mittellosen jungen Mann verloren gegangen sei - und das schien zu stimmen, dieser junge Mann erschien vor Gericht -, wenn auch der Vorwurf erhoben wurde, dass er die Defloration eigentlich möglichst teuer an den Mann habe bringen wollen oder sogar gebracht habe.
Dass Veith vor Gericht eine Komödie spielte, ist zwar in vieler Hinsicht eine naheliegende Annahme. Aber nachweisen ließ es sich ihm nicht. Und die Stieftochter - die vielleicht doch die leibliche Tochter war, auch das konnte das Gericht nicht klären - ließ sich dazu nicht befragen, denn sie hatte sich unmittelbar nach der Verhaftung ihres Vaters ertränkt, nicht ohne einen herzzerreißenden Brief an ihn geschrieben zu haben, in dem sie alle Schuld an der mit der Anzeige ins Rollen gekommenen Bredouille auf sich nahm. Blieben die zahlenden Herren, aufgrund der Aufzeichnungen ihres Vaters alle namentlich bekannt, darunter viele klingende Namen österreichischer Adelshäuser. Doch die wollte der Staatsanwalt partout nicht vorladen, zumal sie ja vielleicht behauptet haben würden, dass in den Stundenhotels der Wiener Innenstadt tatsächlich nur gemeinsam Tee getrunken wurde - was dann das Gericht, das auf vollkommene Unkenntnis der dort und in Nachtcafés stattfindenden Begebenheiten Wert legte, auch noch hätte glauben müssen.
Also wurden Fiaker, Portiere, Cafetiers, Buffetdamen, Blumen- und Zimmermädchen und Polizeiinspektoren der Etablissements vernommen, um herauszufinden, was denn da eigentlich nachts in Wien so vor sich ging und welche Folgen es am Ende für die Virginität der Komteß gehabt haben könnte. Immerhin wurde dabei aktenkundig, dass es noch anderen "Gebrauch" von Frauen als den "normalgeschlechtlichen" gab, der sich mit Geldgaben - juristisch wie feuilletonistisch: "Schandlohn" - verknüpfen ließ.
Der Prozess verlief also, um es kurz zu sagen, als wäre er für Kraus inszeniert worden: Der Strafbestand der Kuppelei, gegen den er seit Jahren schon zu Felde zog, weil er ihn als "sittliche" Beförderung von Wucherei und Ausbeutung ansah; der Tanz um die Virginität, nach Kraus das hohe Gut derer, die entjungfern wollen; eine vier Jahre weitherum und auch der Polizei bestens bekannte Praxis, welche dann einer angemessen schockierten Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangt; ein Richter, der sich verbittet, irgendetwas über solches Nachtleben zu wissen; die amtssprachlich gewundene Vergegenwärtigung des Geschlechtslebens - alles Vorlagen für Kraus.
Und am Text, den er aus ihnen macht, kann man sehen, wie weit er in seinem Fluch auf die Bürgerwelt zu gehen bereit war. Das zumindest Zwielichtige am Angeklagten, es ist Kraus gleichgültig. Natürlich, auch dieser falsche Conte ist angekränkelt von der bürgerlichen Familien- und Sexualmoral, aber er sorgt doch immerhin dafür, dass sie unterlaufen wird, indem er seine Tochter dazu erzieht, "sich das Wohlgefallen und somit die Verachtung der bürgerlichen Gesellschaft zu verdienen". Es läuft auf das bitterböse Verfahren hinaus, das Kraus hier wie in anderen Texten dieser Jahre mit Inbrunst übt: die Welt der Prostitution und des bürgerlichen Gebarens ineinander zu spiegeln, sie unter ethischem Vorzeichen ihre in Feuilleton wie Justiz angestammten Plätze tauschen zu lassen.
Dank Walter Schüblers Chronik des Kriminalfalls kann man nun verfolgen, wie Kraus sich dafür den Fall Veith anverwandelte, und manche seiner Anspielungen versteht man erst recht vor ihrem Hintergrund. Und weil Schübler nicht nur das langwierige amtliche Procedere bis zum theatralischen Höhepunkt im Gerichtssaal dokumentiert, sondern im Anhang zudem zeitgenössische Berichte über den Fall und die Verhandlung präsentiert - die Redaktionen wurden mit ausführlichen Mitschriften des Prozessgeschehens versorgt -, kann man Kraus' Text gegen die Darstellungen in der Presse, vor allem natürlich in Wiener Blättern, halten.
Einige von ihnen sind durchaus interessanter, als es Kraus' Bemerkungen über die journalistische Berichterstattung nahelegen. Zwar gibt es die dem Boulevard gemäße Variante, aus dem Fall eine Moral-Schmonzette zu machen (schon damals die "Illustrierte Kronen Zeitung"), während die bürgerlich-liberale "Neue Freie Presse" darauf verfällt, überständige adlige Unarten als Ursache auszumachen, was darauf zielte, dass unter den jungen Herrn, die bei der Komteß ihr - amtssprachlich "perversgeschlechtliches" - Pläsier einübten, viele Zöglinge der Theresianischen Staatsakademie waren, an der Söhne aus bürgerlichem Haus damals immer noch die Minderheit stellten.
Aber man stößt auch auf den einen oder anderen Text, der sich halbwegs freispielt von den gängigen Entrüstungsvokabeln, um etwas härter zu treffen. Auch dass die stadtbekannte Bordellbetreiberin Anna Sachs, mit der die Geschichte der nach Gönnern suchenden Komteß begonnen haben könnte, sich der Vorladung wie selbstverständlich entziehen konnte, spießte nicht nur der "Fackel"-Herausgeber auf. Die sozialistische "Arbeiterzeitung" prangerte wiederum Gifthauch und Fluch der kapitalistischen Ordnung an, kam aber auch darauf zu sprechen, dass manchmal "mit Geist und Scharfsinn" die Theorie verfochten werde, die Frau verfehle ihre Natur, "wenn sie dem Genuss sich nicht hingebe, von ihm durch die Gewalt der ererbten Sitte ferngehalten wird". Nicht auszuschließen, dass damit auch auf Kraus gezielt war (der seinerseits darin einen Beleg sehen konnte, dass die österreichische Sozialdemokratie eben doch, marxistische Doktrin hin oder her, ein Bürgerverein war und blieb). Schübler lässt übrigens den Text aus der "Fackel" beiseite, mit dem einsehbaren Hinweis, dass dieser recht lang und leicht zugänglich sei, aber auch mit der säuerlichen Bemerkung, der Entfall des Abdrucks sei wegen Kraus' "Verherrlichung der Prostitution" zu verschmerzen.
Aber Kraus beiseite, dem Schübler nicht grün ist und auch nicht sein muss. Bestechend an seiner Darstellung ist, dass er sich als Bearbeiter dieser Gerichtsunterlagen ganz in den Hintergrund zurückzieht, ja zum Verschwinden bringt. Die Versuchung, aus dem Gerichtsakt eine Erzählung zu ziehen, kommt gar nicht erst auf, und alles Ungeklärte in diesem Verfahren, die verschiedenen Beleuchtungen der Abläufe und behaupteten oder vermuteten Handlungsmotive, sie bleiben in der Schwebe. Der Autor mischt sich nicht mit Urteilen ein, verzichtet auch darauf, seine Chronik mit Anmerkungen zur Prostitution im Wien um die vorletzte Jahrhundertwende anzureichern. Es bleibt den Lesern überlassen, sich ein Bild dieser zu Gerichtsakten gewordenen Geschichte zu machen; das ist ein überzeugenderes Verfahren der Vergegenwärtigung als jede interpretierende und historisch einbettende Ausgestaltung. Ins Regal mit der Wiener Moderne gehört auch diese in Amtssprache verfasste Tragikomödie.
HELMUT MAYER
Walter Schübler:
"Komteß Mizzi". Eine
Chronik aus dem Wien
um 1900.
Wallstein Verlag, Göttingen 2020. 236 S., Abb., geb., 25,- [Euro].
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension
Walter Schübler hat anhand des historischen Falls der Prostituierten Komtess Mizzi, deren Körper und Gesellschaft von ihrem Vater an etliche Kunden aus höchsten Kreisen verkauft wurde, ein Sittenbild Wiens um 1900 gezeichnet, lobt Rezensent Oliver Pfohlmann. Höchst aufschlussreich findet er, dass die Behörden, die mit Sicherheit von dem stadtbekannten Vater-Tochter-Gespann wussten, erst eingriffen, als eine anonyme Anzeige sie dazu zwang. Auch die Prozessakten zeigen dem Kritiker zufolge, dass Sittenamt und Sicherheitsbüro eigentlich gar nicht einschreiten wollten, sondern im Gegenteil vermutlich selbst Kunden der Gräfin beschäftigten. Der Rezensent hätte sich hier dennoch eine stärkere Kürzung gewünscht, weil sich so viele Aussagen wiederholen. Außerdem hätte er lieber mehr aus Mizzis Tagebuch gelesen statt ihren Obduktionsbericht en detail kennenzulernen.
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»ein überzeugenderes Verfahren der Vergegenwärtigung als jede interpretierende und historisch einbettende Ausgestaltung« (Helmut Mayer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.2020) »ein Panorama der Doppelmoral dieser Epoche« (Joachim Riedl, Die ZEIT Österreich, 26.03.2020) »eine lesenswerte Chronik des Falles« (Oliver Pfohlmann, Neue Zürcher Zeitung, 01.08.2020) »ein Lehrstück in Sachen Doppelmoral in der Belle-Epoque-Gesellschaft.« (Paula Pfoser, ORF.at, 25.04.2020) »Walter Schübler hat keinen Roman geschrieben, sondern etwas noch Spannenderes.« (Wiener Zeitung extra, 30./31.05.2020)