Akademische Arbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob die Strafgesetzgebung Konstantins des Großen christlich geprägt ist oder nicht. Hierzu wird zu untersuchen sein, ob die einzelnen von Konstantin erlassenen Edikte mit strafrechtlichem Inhalt eine christliche Motivation erkennen lassen, indem sie entweder vom Christentum missbilligte Handlungen unter Strafe stellen oder vom Christentum geförderte Rechtsgüter schützen. Konstantin der Große hat während seiner Regierungszeit mindestens 361 Gesetze erlassen . Von diesen Gesetzen lassen sich - cum grano salis - etwa ein Drittel als originäre Strafgesetze ausmachen. Ein weiteres Drittel regelt außerstrafrechtliche Tatbestände, sichert aber die Einhaltung dieser Rechtsnormen durch strafrechtliche Sanktionen für den Fall des Verstoßes ab. Das letzte Drittel der Konstantinischen Gesetze hat keinen strafrechtlichen Bezug. Untersucht werden im Folgenden diejenigen Gesetze, die bereits ausreichend durch die Wissenschaft aufbereitet wurden, die strafrechtlichen Inhalt haben und die eine Affinität zum Christentum vermuten lassen.
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