Die erste Amtshandlung des neu gewählten Betriebsrats - seine Konstituierung Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats steht am Ende jeder erfolgreichen Betriebsratswahl. Hier werden die Weichen für die weitere Arbeit gestellt. Um gleich zu Beginn der Amtszeit alles richtig zu machen, sollten sowohl für die Einberufung der konstituierenden Sitzung als auch für deren Durchführung die notwendigen Formalien beachtet werden. Die Broschüre beschreibt - neben Erläuterungen zur Vorbereitung der Sitzung -, was beim Durchführen der konstituierenden Sitzung berücksichtigt werden muss. Allgemeine Hinweise zur Amtszeit des Betriebsrats, zur Aufgabenverteilung und zur Arbeit von Ausschüssen ergänzen die Inhalte. Eine schnelle Orientierung - besonders für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder - geben die zahlreichen Beispiele und Übersichten.
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