Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Methoden und Forschungslogik, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (IFKW), Veranstaltung: Medienlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht (Art. 5 Abs. 1 GG); die Meinungsvielfalt wird aus dem Grundsatz der Meinungsfreiheit heraus abgeleitet. "Das BVerfG hat in ständiger Rechtssprechung vor allem diese Meinungsbildungsaufgabe von Presse- und Rundfunk als bedroht angesehen, sollte die Aufgabe der Unterrichtung in die Hände Weniger geraten" (Peifer, 2005, S. 11). Selbst wenn mit dem dualen Rundfunksystem die Grundversorgung zur unabhängigen Meinungsbildung der Gesellschaft durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert ist, besteht auch an den privaten Rundfunk weiterhin ein Anspruch an Vielfalt. Diese Arbeit soll einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften zur Konzentrationskontrolle im privaten Rundfunk in Deutschland geben. Im speziellen soll auf den Aspekt der Zahlen zum Zuschaueranteil der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), die eine wesentliche Rolle bei der Konzentrationskontrolle spielen, eingegangen werden. Zentrale Fragestellung dabei ist: Kann die GfK die Zuschaueranteile für die Fernsehsender in Deutschland adäquat ermitteln? Kapitel 2 schafft die Grundlage für die weitere Diskussion; hierbei wird der Mechanismus von Konzentration erläutert. Darauf folgend wird auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Konzentrationskontrolle in Deutschland eingegangen. Der Fokus liegt auf dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV); das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann im Rahmen dieser Arbeit nur bedingt auf seine Funktionsweise bei der Medienkonzentrationskontrolle untersucht werden. Der RStV gibt einen spezifischen Zuschaueranteil vor, der von den Medienunternehmen nicht überschritten werden darf. Woher kommen jedoch die Zahlen die zur Konzentrationskontrolle genutzt werden? Kapitel 3 diskutiert die zentralen Fragen dieser Arbeit: Die GfK als Forschungsinstitut wird vorgestellt, Untersuchungsanlage der Fernsehforschung, Panel und Messtechnik werden auf Repräsentativität, Reliabilität und Validität überprüft. Herausgestellt werden soll zudem in Kapitel 4 inwieweit die ermittelten Zahlen zur Konzentrationskontrolle geeignet sind. Dies stellt eine aktuelle Diskussion dar, die, besonders seit dem Fall Springer/ProSiebenSat.1 in 2006, wieder aufgelebt ist.
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