Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,7, Hochschule Bremerhaven, Veranstaltung: Sektorales Marketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Besonders innerhalb der letzten beiden Jahrzehnten hat sich das Dienstleistungsangebot in Deutschland erheblich erweitert. Dies war vorwiegend in den Bereichen Freizeit, Bildung, Unterhaltung und Gesundheitsfürsorge zu beobachten. Bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungsangeboten, verzeichnete verstärkt der Bereich der Beratungsdienstleistungen hohe Wachstumsraten. Heute sind bereits über 60% der Erwerbstätigen mit der Verrichtung von Dienstleistungen beschäftigt. Dieses starke Wachstum des Dienstleistungssektors führte zu einem wachsenden Interesse an den speziellen Problemen des Dienstleistungsmarketing. Um diesem verschärften Wettbewerb begegnen zu können und weiterhin erfolgreich am Markt zu sein, sind die Unternehmen gezwungen alternative Vertriebsformen zu entwickeln, um ihre Produkte und Dienstleistungen weiterhin erfolgreich abzusetzen. Besonders bei Dienstleistungen ist es kompliziert Kunden zu überzeugen, da es sich dabei um immaterielle und nicht greifbare Leistungen handelt. Dienstleistungen besitzen zudem einen hohen Vertrauenscharakter und mit der Absetzung kann man nur Erfolg haben, wenn verstärkt über die personelle Ebene die Kunden angesprochen werden. Häufig erfolgt dies über die Mund-zu-Mund-Propaganda. An diesem Punkt setzt das Multilevel-Marketing an, welches ein Produkt oder eine Dienstleistung durch Empfehlungen von einer Vielzahl an Beratern und Verkäufern bekannt macht. Diese Vertriebsform, die stark verbreitet in den USA und in Asien angewandt wird, verzeichnet hohe Wachstumsraten. Über diesen Vertriebsansatz wird ein großes Vertriebsnetz aufgebaut, in dem immer neue Vertriebspartner und Mitarbeiter angeworben werden. Diese Formen des Schneeballsystems und des Pyramidensystems gelten als illegal und werden von unseriösen Unternehmen genutzt, die ihren Fokus auf das „schnelle Geschäft“ ausrichten. Die Strafbarkeit wird vom Gesetzgeber durch Paragraph 6 UWG 2004 Vergleichende Werbung (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) belegt. Dadurch hat das Multilevel-Marketing Schwierigkeiten sich durchzusetzen, obwohl eine Vielzahl von Unternehmen, durch diese Vertriebsmethode mit ihrem Leistungsangebot wettbewerbsfähig bleiben, da sie aus Kundensicht Produkte und Dienstleistungen zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgreich anbieten.