Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Seminar Konzernrechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Begriffe "Einheitstheorie" und "Interessentheorie" gehen beide auf Bores zurück, der sie 1935 erstmalig im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen gebrauchte. [Vgl. Bores, Wilhelm: Konsolidierte Erfolgsbilanzen und andere Bilanzierungsmethoden für Konzerne und Kontrollgesellschaften, Leipzig 1935, S. 129f.] Der wesentliche Unterschied zwischen Einheits- und Interessentheorie besteht in der Definition der Gesellschafter und damit der Eigenkapitalgeber des Konzerns. Nach der Interessentheorie sind die alleinigen Eigenkapitalgeber des Konzerns die Mehrheitsgesellschafter. [Vgl. ebd., S. 130.] Nach der Einheitstheorie sind dagegen sowohl die Mehrheitsgesellschafter als auch die Minderheitsgesellschafter Eigenkapitalgeber des Konzerns. [Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Konzernbilanzen, a.a.O., S. 12.] Die Darstellung der Konzernbilanztheorien bezieht sich im Folgenden insbesondere auf vier Ausprägungen: dem Ausweis der Anteile anderer Gesellschafter, der anzuwendenden Konsolidierungsmethode, der Bemessung des Goodwills und der Behandlung konzerninterner Geschäfte.