In den Volkswirtschaften der ganzen Welt operieren viele Unternehmen nicht mehr selbstständig, sondern sind in unterschiedlichen Arten von Unternehmensverbindungen organisiert. Vor allem die Globalisierung, kürzere Produktlebenszyklen und verschärfte Wettbewerbsbedingungen haben die Konzentrationstendenzen und die daraus resultierende Häufung von Unternehmenszusammenschlüssen ausgelöst. Diese stellen ein fiktives Gebilde, bestehend aus einem Mutterunternehmen und mindestens einem rechtlich selbständigen Tochterunternehmen, dar. Zu einer Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer solchen Unternehmensverbindung und ihrer Teilbereiche reichen die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen häufig nicht mehr aus. Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit der einzelnen Organisationen und konzerninterner Verflechtungen wird die Aussagekraft des Einzelabschlusses erheblich eingeschränkt. Ein konsolidierter Abschluss (Konzernabschluss) bietet die Möglichkeit diese Informationsdefizite zu kompensieren. Die Gründe, die ein Mutterunternehmen zu einer Konzernrechnungslegung verpflichten oder es von der Aufstellungspflicht befreien können, sind vielschichtig und teilweise diffizil. Der Schwerpunkt der Arbeit besteht darin, aufzuzeigen wann und unter welchen Umständen ein Unternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist. Dabei wird in allen Teilen der Arbeit auf die nationalen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie auf die Vorschriften der IFRS eingegangen.
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