In der Unternehmenswirklichkeit ist das Recht der verbundenen GmbH durch erhebliche Unsicherheit geprägt. Die Behandlung von Konzernstrukturen erfolgt namentlich dann auf keiner gesicherten Grundlage, wenn die Rechtsbeziehungen der Unternehmen durch Unternehmensverträge geregelt sind. Denn das GmbH-Gesetz kennt derartige Verträge nicht. Praxis und Wissenschaft versuchen seit den 1960er Jahren, die Thematik durch einen Rückgriff auf die für die Aktiengesellschaft geschaffenen Konzernvorschriften zu lösen. Dadurch verschärft sich das Problem, weil für kaum eine dieser Normen ihre entsprechende Anwendbarkeit außer Streit steht. Christoph Schreiber verfolgt einen anderen, einen dogmatischen Ansatz. Er befreit das Recht des GmbH-Konzerns von Analogien und baut es eigenständig anhand allgemeiner zivilrechtlicher Regeln auf. So wird ein in sich geschlossenes System entwickelt, das frei von rechtsformfremden Wertungen und auf festem rechtlichen Fundament eine Lösung der GmbH-spezifischen Rechtsfragen bereithält. Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Kiel; 2005 Erste Juristische Staatsprüfung; 2007 Promotion an der Universität Münster; 2009 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2017 Habilitation an der Universität Erlangen-Nürnberg; derzeit Privatdozent am dortigen Lehrstuhl für Steuerrecht.
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