Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung), Veranstaltung: Seminar Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 01.01.2005 hat das nationale Handelsrecht als zwingend anzuwendende Normengrundlage innerhalb der EU ausgedient: Aufgrund der EG-Verordnung 1606/2002 sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen bei Aufstellung eines Konzernabschlusses grundsätzlich die International Financial Reporting Standards (IFRS) bzw. International Accounting Standards (IAS) anzuwenden. Für den Kon-zernabschluss nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ab demselben Zeitpunkt ein Wahlrecht zur Anwendung der IFRS. In fast 100 Staaten weltweit sind die IFRS/IAS inzwischen von Bedeutung. Die Notwendigkeit einer internationalen Konzernrechnungslegung mit einheitlichen Vorschriften wächst in Zeiten globaler Transaktionen und Verflechtungen stetig. Ein weltweit standardisierter Abschluss bringt für die Unternehmen erhebliche Kostenvorteile, da eine zeitaufwendige Umrechnung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften entfällt. Dass die Kosten eines Konzernabschlusses generell nicht unerheblich sind, zeigen bspw. die größenabhängigen und sonstigen Erleichterungen bei der Aufstellungspflicht nach HGB. Die Kostenvorteile einer einheitlichen Rechnungslegung schaffen weitere Netzwerkeffekte, von denen auch die Nutzer, wie bspw. Wirtschaftsprüfer in Form von geringeren Ausbildungskosten oder die Anleger über niedrigere Informationskosten aufgrund der Vergleichbarkeit der Investitionsalternativen profitieren. Nach der Darstellung der Zwecke der Konzernrechnungslegung zu Beginn dieser Arbeit erfolgt eine Vorstellung der beiden Hauptvarianten der Konzerntheorien (Einheitstheorie und Interessentheorie). Anhand welcher Konzerntheorie(n) die Regelungen nach IFRS/IAS bei der Konzernabschlusserstellung den Rechnungslegungszweck verfolgen, wird im Anschluss untersucht. Zum Schluss erfolgt eine kurze Betrachtung der United States Generally Accepted Principles (US-GAAP) unter der Prämisse der daraus abzuleitenden Konzerntheorie.
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