Was können einzelfallbezogen finanzierte Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu einer quartiersbezogenen sozialen Infrastruktur beitragen? Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung, die sich auf die Leistungen nach dem 2. Teil des SGB IX in der seit 1.1.2020 geltenden Fassung (Eingliederungshilfe) und nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beschränkt.
"Hervorzuheben ist dabei, dass es neben dem gut verständlichen Text auch noch zahlreiche (insgesamt 23!) farbige, graphische Abbildungen gibt, welche die unterschiedlichen Akteure und rechtlichen bzw. verwaltungsmäßigen Strukturen darlegen. Damit schafft es Roland Rosenow (...) ausgezeichnet, dass die einzelnen Prozesse deutlich und nachvollziehbar werden. Ein kenntnisreiches Buch, das hilft, das Potential für die Quartiersarbeit weiter auszuschöpfen als es bislang passiert ist." Detlef Rüsch, Dipl.Soz.päd., systemischer Familientherapeut, Supervisor, Kinderschutz-Fachberater, auf: www.amazon.de/dp/378413291X/ref=pe_1604851_66412761_cm_rv_eml_rv0_dp "Das Buch (...) ist lesenswert, da es hilfreiche Anregungen und Impulse für die aktuelle Praxis gibt. (...) Roland Rosenow überzeugt mit bestechender Argumentation, einem strukturierten und gut lesbaren Schreibstil. Das Buch ist insbesondere für Mitarbeiter der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe als auch fur Mitarbeiter bei den entsprechenden Leistungstragern geeignet. Daruber hinaus eignet sich das Buch auch fur Studentinnen und Studenten der Sozialen Arbeit, da die relevanten Finanzierungsformen ausfuhrlich und praxisnah beschrieben werden und der Untersuchungsgegenstand im hohen Maße praxisrelevant ist." Florian Acker, in: socialnet Rezensionen, 10.05.2021 (https://www.socialnet.de/rezensionen/27637.php) "Gefragt wurde, wie eine Kooperation zwischen einzelfallbezogenen und quartiersbezogenen Leistungen rechtlich gestaltet werden könne. Nach einer differenzierten Darstellung des Untersuchungsgegenstandes liefert das Buch zunächst die relevanten Finanzierungsformen sowie Informationen zum sozialleistungsrechtlichen Dreiecksverhältnis in seinen Ausgestaltungen durch das Recht der Eingliederungshilfe und das der Kinder- und Jugendhilfe. Auf dieser Grundlage folgen eine Darstellung potenzieller Gründe für und Grenzen von Kooperationen sowie eine Spezifizierung möglicher Kooperationsformen, wobei auf die Einbindung von Subunternehmen und Schulen, auf die in der Praxis vorhandenen möglichen Netzwerkstrukturen und auf das Instrument der Zielvereinbarung eingegangen wird." in: Soziale Arbeit 6.2021