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  • Format: PDF

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,1, Universität Duisburg-Essen (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelor-Arbeit mit dem Titel "Kopenhagener Kriterien und die Türkei" beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die politischen Kopenhagener Kriterien von der Republik Türkei erfüllt wurden. Vordergründig geht es darum, herauszuarbeiten, in welchen Bereichen Defizite erkennbar sind und Reformbedarf notwendig ist. Damit verbunden werden auch erfolgreiche Reformen und Erweiterung der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,1, Universität Duisburg-Essen (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelor-Arbeit mit dem Titel "Kopenhagener Kriterien und die Türkei" beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die politischen Kopenhagener Kriterien von der Republik Türkei erfüllt wurden. Vordergründig geht es darum, herauszuarbeiten, in welchen Bereichen Defizite erkennbar sind und Reformbedarf notwendig ist. Damit verbunden werden auch erfolgreiche Reformen und Erweiterung der Grundfreiheiten vor Augen geführt. Um die Forschungsfrage möglichst objektiv darstellen zu können, werden drei verschiedene (Fortschritts)-Berichte zuerst analysiert und miteinander verglichen. Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der untersuchten Berichte einprägsam darzulegen, wurden Tabellen erstellt. Methodologisch betrachtet, wird die Arbeit zum großen Teil von komparativer und analytischer Natur sein. Bei der Auswahl der Berichte waren zwei wichtige Kriterien zu achten. Erstens: Damit möglichst viele Positionen und Perspektiven in dieser Arbeit Erwähnung finden, wurden die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission und des türkischen EU-Ministeriums und das Bericht der Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) Freedom House hinsichtlich der Türkei einbezogen. Somit hat man die Möglichkeit, die Positionen der Europäischen Union anhand des Fortschrittsberichts der Europäischen Kommission, der Türkischen Republik mithilfe des Fortschrittsberichts des EU-Ministeriums und einer unabhängigen Nicht-Regierungs-Organisation durch das Freedom House-Bericht ans Licht zu bringen. Zweitens: Um eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit herstellen zu können, sollten alle drei Berichte aus dem selben Jahr (nämlich 2012) stammen. Aus diesem Grund, wurde das aktuelle Freedom House-Bericht aus dem Jahr 2013 nicht berücksichtigt, da die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission und des türkischen EU-Ministeriums zum Jahr 2013 während der Verfassung der BA-Arbeit nicht veröffentlicht wurden. Es gibt meines Erachtens einige wichtige Gründe, sich sowohl mit der ausgewählten Forschungsfrage sowie mit der EU-Türkei Beziehungen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellung ist einerseits für die Europäische Union als Partner der Türkei und Demokratie-Exporteur und andererseits für die Türkei als Beitrittskandidat von grundlegender Bedeutung. Die Forschungsfrage impliziert gleichzeitig die Tatsache, dass die Türkei die politischen Kopenhagener Kriterien noch nicht vollständig erfüllt hat. [...]

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