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Kopplungsgeschäfte sind Verkaufsargumente, die fast so alt sind wie der Handel selbst. Der Tonkrug zum Wein, der Sattel zum Pferd oder der Karren zum Ochsen wurden immer schon genutzt, um die Kaufentscheidung des Interessenten zu beeinflussen. Der moderne Wirtschaftsverkehr wird geprägt von Angeboten wie dem Handy zum Vertrag, der Software zum Computer oder der Versicherung zum Darlehensvertrag. Aber Elemente von Kopplungsgeschäften, d.h. die Verbindung von unterschiedlichen Produkten oder unterschiedlichen Kaufanreizen finden sich auch in subtilerer Form bei Bonussystemen oder bei Artikeln…mehr

Produktbeschreibung
Kopplungsgeschäfte sind Verkaufsargumente, die fast so alt sind wie der Handel selbst. Der Tonkrug zum Wein, der Sattel zum Pferd oder der Karren zum Ochsen wurden immer schon genutzt, um die Kaufentscheidung des Interessenten zu beeinflussen. Der moderne Wirtschaftsverkehr wird geprägt von Angeboten wie dem Handy zum Vertrag, der Software zum Computer oder der Versicherung zum Darlehensvertrag. Aber Elemente von Kopplungsgeschäften, d.h. die Verbindung von unterschiedlichen Produkten oder unterschiedlichen Kaufanreizen finden sich auch in subtilerer Form bei Bonussystemen oder bei Artikeln mit umfangreichem Zubehör. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe von Kopplungsgeschäften, die unterschiedlichen Arten und ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation. Schwerpunktmäßig werden dabei die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages betrachtet. An Einzelproblemen wird dabei insbesondere die Schnittstelle zwischen rechtlicher Betrachtung und wirtschaftlichen Folgen offen gelegt.
Autorenporträt
Der Autor studierte Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück sowie an der Universidad de Murcia. Das erste Staatsexamen legte er nach wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung im Jahr 2005 mit dem Wahlfach "Europäisches Wirtschaftsrecht" ab. Parallel zum Referendariat absolvierte er ein Masterstudium im Internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität Rostock. Seit 2008 arbeitet er als zugelassener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht.