Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Finanzwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nutzung der Kernenergie in Deutschland blickt auf eine in Form und Bedeutung einmalige Geschichte zurück. Zum ersten Mal setzte der Bundesgesetzgeber, eingebettet in die Europäische Atomgemeinschaft mit dem Atomgesetz des Jahres 1959 auf die Entwicklung einer damals gänzlich neuen zivilen Technik zur Erzeugung von Elektrizität. Da der Bund selbst diese Aufgabe nicht mit den eigenen Verwaltungsmitteln bewerkstelligen konnte und wollte, erforderte die Verwirklichung dieses damals außerordentlich ehrgeizigen politischen Willens eine langfristige institutionelle Zusammenarbeit mit der deutschen Energiewirtschaft. Eine entsprechende Planung und ihre gewaltige Investitionssummen erfordernde Umsetzung waren in Ländern wie Frankreich oder Großbritannien vergleichsweise leicht zu realisieren, weil dort durch die Integration mit militärischen Anwendungen die Entwicklung von Kernreaktoren zunächst fast ausschließlich in staatlicher Hand ruhte. In Deutschland dagegen entschloss sich der Gesetzgeber dazu, schon um jeden Anschein staatlich-militärischer Ambitionen zu vermeiden, nicht selbst Reaktoren zu entwickeln, sondern die private Wirtschaft in diese Richtung zu lenken. Der Staat setzte die Rahmenbedingungen und hoffte auf die eingeforderte Initiative. Dies war umso leichter möglich, als die Energiewirtschaft vielfältig mit der öffentlichen Gewalt insbesondere auf kommunaler Ebene verbunden war und die sichere Energieversorgung als eine nationalstaatliche Aufgabe ersten Ranges galt. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute noch 17 Kernkraftwerke in Betrieb. Deutsche Kernkraft decken inzwischen 23 Prozent der inländischen Stromversorgung. Die für eine sichere und gleichmäßige Elektrizitätsversorgung besonders bedeutsame sog. Grundlastversorgung (=Elektrizitätslieferung rund um die Uhr über das gesamte Jahr) wird in Deutschland zur Hälfte durch Kernenergie sichergestellt. Allerdings dürfte dieser Anteil an der Stromversorgung in Zukunft sinken, da die Bundesregierung am 22.04.2002 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen hat. Dieser Beschluss besagt eine Abschaltung der Reaktoren nach einer durchschnittlichen Laufzeit von 32 Jahren.Fraglich bleibt die Diskussion, in der wir uns im Jahr 2010 zum Thema Restlaufzeitverlängerung befinden. Eine Verlängerung des Betriebs von Kernkraftwerken bis zu einer Lebensdauer von 60 Jahren steht zur Debatte. Dazu soll diese Arbeit betragen, in der die Kosten und der Nutzen mit der Kernenergienutzung analysiert werden