Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Bauingenieurwesen, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach (Baukonstruktion), Veranstaltung: Baukonstruktion, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zu erstellende Dachkonstruktion, Fläche ca. 2400 m², wurde in der Ausschrei-bung wie folgt beschrieben: 3.1.7 Zimmererarbeiten DIN 18334 / Dachdeckungsarbeiten DIN 18338 Flachgeneigtes Satteldach mit ca. 11° - 12° Dachneigung Pfettendachkonstruktion in Holz der Güteklasse II, alternativ Dachfertigteile oder Fertigdächer in Sandwichbauweise mit fertiger Untersicht im Innenbe-reich möglich! Dachflächendämmung entsprechend der Niedrigenergiebauweise. Dachdeckung mit Faserzement-Wellplatten System Berliner Welle, z.B. Eternit "Wellklassik Standard", Profil 5 oder glw. Entsprechend fachgerechte First-, Ortgang- und Traufausbildung, wobei die Trauf- und Ortgangausbildung witterungsbeständig (Wellfirstkappen, Ort-gangwinkel, etc.) auszubilden ist. Entsprechend den Anforderungen an den kostengünstigen Wohnungsbau, wurden zusätzlich zu den genannten Dachkonstruktionen verschiedene andere Dachkon-struktionen auf technische und fachgerechte Realisierbarkeit, Kostenersparnis, Wärmedämmeigenschaften und letztendlich auch aus gestalterischer Sicht geprüft. Aus gestalterischer Hinsicht drängt sich die Frage auf, ob sich eine Faserzement-Wellplatten-Deckung eventuell negativ auf den Verkauf der Häuser auswirken könn-te, da der "gewöhnliche" Hausbesitzer mit dieser Art der Dachdeckung nach wie vor noch die Asbestproblematik der 70 er und 80 er Jahre in Verbindung bringt. Weiter-hin wird sie öfter als "Lagerhallen"-Dachdeckung bezeichnet und somit nicht gerne auf Wohngebäuden, insbesondere nicht auf einem Einfamilienhaus, gesehen. Aus Kostensicht, wie nach Eingang der Nachunternehmeranfragen und nachfolgend noch an Hand eines Kostenvergleiches gezeigt wird, stellte sich eine Ziegeldeckung sogar als günstigere Alternative zur Faserzement-Welldeckung heraus. Somit konnte die Faserzement-Welldeckung bereits relativ früh aus dem Kreis der möglichen Eindeckungen ausgeschlossen werden. Eine Schwierigkeit lag jedoch darin, eine Dacheindeckung bzw. -konstruktion zu fin-den, die es technisch zulässt, die notwendige Regeldachneigung von 22° für gefalzte Dachsteine entsprechend den "Regeln für Dachdeckungen" für Ziegeldächer um et-wa 10° zu unterschreiten. Dies schränkte die Auswahl der hierfür zugelassenen Ein-deckung deutlich ein. Die vorläufige Entscheidung fiel auf einen Ton-Dachziegel der Firma Ergolsbacher, Typ "Karat", der eine Zulassung bis zu einer Dachneigung von 10° besitzt.
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