Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Soziologie - Medizin und Gesundheit, Note: 1,0, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist der Zusammenhang zwischen Sozialraum-Bildung und Krankenhausentlassung, mit besonderem Schwerpunkt auf die Hochaltrigkeit im Sinne der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, die Bedeutung der Sozialraum-Bildung mit Blick auf die Problematik der Krankenhausentlassung vulnerabler Personen aufzuzeigen. Verfolgt wird dieses Ziel zunächst durch eine allgemeine Darlegung des sozialkapital-theoretischen Netzwerk-Verständnisses von Sozialraum, auf die eine Auseinandersetzung mit dem normativ-rechtlichen Hintergrund folgt. Dabei wird zuerst das personale Menschenbild mit Bezug auf Artikel (Art.) 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 1 SGB I vor dem Hintergrund von Art.1 GG erörtert, darauffolgend die Daseinsvorsorge in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse als Infrastrukturpolitik des Gewährleistungsstaates im Sinne von Art. 20 GG. Das nachstehende Kapitel beschäftigt sich mit den Agenturen der Sozialraum-Bildung und veranschaulicht sowohl die Aufgabenstruktur der Pflegestützpunkte in § 7c SGB XI als auch die möglichen Ziele und Aufgaben von regionalen Pflegekonferenzen vor dem Hintergrund von § 8 SGB XI. Schließlich befasst sich vorliegende Ausarbeitung mit dem Problem der Krankenhausentlassung gemäß § 11 (4) SGB V im Lichte von § 39 (1a) SGB V unter Berücksichtigung besonders vulnerabler Personen in der Hochaltrigkeit. Untersucht werden fehlende Brückenfunktionen im Lichte der sogenannten "No Care-Zonen" vor dem Hintergrund lokal sorgender Gemeinschaften. Abschließend wird ein Ausblick auf das Wohnen im Quartier statt im Heim gegeben und die Erkenntnisse vorliegender Hausarbeit in einem Fazit zusammengefasst.
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