Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Dienstleistungsmarketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Marketing ist für die Mehrheit der Krankenkassen eine eher noch neue und „ungewohnte Disziplin“ (Haenecke 96). Bis zur Einführung der Wahlfreiheit betrieben nur die wenigsten Krankenkassen ein systematisches Marketing (Schöffski 299), da viele Krankenkassen durch die gesetzlich geregelte Zuweisung1 von Mitgliedern nicht auf die Akquisition von Versicherten angewiesen waren. Marketingmaßnahmen wurden in erster Linie von Ersatzkassen eingesetzt, die sich aktiv um Mitglieder bemühen mussten, da Ihnen keine Mitglieder per Gesetz zugewiesen wurden. 1996 wurde mit der Einführung der Wahlfreiheit (§ 173 SGBV) ein beschränkter Wettbewerb für gesetzliche Krankenkassen eingeführt. Hierdurch änderten sich die Rahmenbedingungen für Krankenkassen und Versicherte mit Konsequenzen hinsichtlich der Anforderung an das Management gesetzlicher Krankenkassen ein gezieltes Marketing zu betreiben. Seitdem besteht für fast alle Versicherten der GKV die Möglichkeit eine Krankenkasse zu wählen. Die Mitgliedschaft erfolgte nun durch Ausübung eines Wahlrechts durch den Versicherten - nicht durch Zwangszuweisung (Schöffski 293). Zudem vergrößerten sich die Wahlmöglichkeiten der Versicherten durch die Öffnung der Ersatzkassen sowie vieler Betriebs- und Innungskrankenkassen (Gericke 96).