Am 01.06.2012 ist das neue KrWG in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes ergeben sich aus den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie. Zentrale Fragen wie die Abfallhierarchie, das Abfallende und die gewerblichen Sammlungen wurden neu geregelt. Die bereits im Gesetzgebungsverfahren deutlichen Spannungen in der Abgrenzung kommunaler Entsorgungsaufgaben und gewerblicher -tätigkeiten bestehen auch nach der Neuregelung fort (Stichwort: "Einheitliche Wertstofftonne").