Der Autor begegnet auf der Grundlage der Analyse der Vorgaben des Art. 19 der Europäischen Restrukturierungsrichtlinie und darauf aufbauend dem Pflichtenprogramm der Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 1 StaRUG zum Krisenmanagement den Zweifeln an der hinreichenden Umsetzung der Richtlinienvorgaben für den Zeitraum vor der Inanspruchnahme des präventiven Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens. Dabei werden im Lichte der Richtlinienvorgaben insbesondere der Entscheidungsspielraum der Geschäftsleiter bei der Auswahl und Umsetzung von Krisenreaktionsmaßnahmen konturiert sowie die innergesellschaftliche Kompetenzverteilung für derartige Maßnahmen bestimmt. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Rechtslage in der GmbH und der AG.