Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR außer der Staatssicherheit auch die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Staatsanwälte sicherten die Ermittlungsergebnisse der MfS-Untersuchungsabteilungen im Zuge der Anklageerhebung formal-juristisch ab. Ihrer gesetzlichen Rolle als »Hüterin des Rechts« kam die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren allerdings nur mit deutlichen Abstrichen nach. Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand neuer Fall- und Aktenanalysen, dass das Mit- und Nebeneinander beider Institutionen über die Jahre variierte und dass die gesetzliche Rolle der Staatsanwaltschaft zu einer verstärkten formalen Rechtsförmigkeit in MfS-Verfahren beigetragen hat. Insbesondere detaillierte Textvergleiche zwischen MfS-Ermittlungsberichten und Anklageschriften machen die politische Strafjustiz als äußerlich regelorientiertes, im MfS geheimpolizeilich, politisch und rechtlich vorselektiertes sowie von Staatsanwälten juristisch und rechtsideologisch nachpräpariertes machtpolitisches Sanktionsinstrument der SED-Herrschaft deutlich.
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