Praxis und Dogmatik der Grundrechte werden von der Rechtsfigur der 'Abwägung' bestimmt. Gegen - insbesondere - richterliche Abwägung zur Bewältigung von 'Grundrechtskollisionen' ist in Grenzfällen nichts einzuwenden. Bedenklich sind aber die Maßstablosigkeit und die Generalisierung des 'multipolaren Ausgleichs' zwischen Verfassungsgütern aller Art. Dadurch emanzipiert sich der Staat von seiner Rolle als Antagonist der Grundrechte zu der ihres eigentlichen Protagonisten, der die Grundrechte erst konkretisieren und zur Ausübung zuteilen muss. Diese Problematik steigert sich beim Grundrecht auf Eigentum, das geradezu als vom Staat geschaffen gilt: Jenseits eines fälschlich sogenannten Kernbereichs individueller Selbstgestaltung unterliegt es aufgrund des Vorbehalts der 'Ausgestaltung' der durch das 'Verhältnismäßigkeitsprinzip' kaum begrenzten Verfügung des Staates. Die staatliche 'Grundrechtspolitik' basiert auf einer 'Anmaßung von Wissen'. Demgegenüber formuliert Karl-Heinz Ladeur eine ausdifferenzierende Grundrechtsdogmatik, die jenseits der klassischen Dichotomie 'man versus the state' das kollektive Moment der Grundrechte als Garantie gesellschaftlicher Selbstorganisation grundrechtlich geschützter Handlungsbereiche gegen den staatlichen Zugriff in Anschlag bringt.
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