Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Fachhochschule), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des IFRS 3 und der gleichzeitigen Absetzung des bis dahin geltenden IAS 22 haben sich einige Neuerungen in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ergeben. Zu diesen Änderungen zählt das Verbot von Interessenszusammenführungen, welche bislang unter bestimmten Voraussetzungen zwingend vorgeschrieben waren. Eine weitere Änderung im IFRS 3 ist die Verwendung der Erwerbsmethode, denn es ist keine andere Methode mehr zulässig. Neu ist auch, dass immaterielle Vermögenswerte unterteilt werden in bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer, wobei dem Goodwill eine unbestimmte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Demzufolge ist eine planmäßige Abschreibung des Goodwills untersagt, dieser muss sich nun einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterziehen. Im IFRS 3 ist für Restrukturierungsrückstellungen geregelt, dass eine Passivierung nur erlaubt ist, wenn sie schon vorher beim erworbenen Unternehmen angesetzt waren. Weiterhin sind Eventualschulden jetzt bei der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen, was vorher verboten war.7 All diese Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Bilanzpolitik der Unternehmen und stellen gleichzeitig eine teilweise Annäherung an die SFAS 141 und SFAS 142 dar. Dies ist ein erster Schritt für die Zulassung der IAS/IFRS an der New Yorker Börse. Ziel dieser Arbeit ist, die Umsetzung und die Anwendung der Neuerungen aus IFRS 3 zu zeigen, sie aber gleichzeitig auch kritisch zu betrachten. Schöne Grüße Steffen Seidler
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