Mit der Hilfe der Genozidkonvention sollte der Völkermord verhütet und bestraft werden. Diese Ziele wurden jedoch nicht erreicht. Auch nach dem Inkrafttreten der Konvention wurden unzählige Angehörige unterschiedlichster Gruppen verfolgt - bestraft wurden jedoch nur relativ wenige Täter. In dieser Arbeit werden die Defizite von Art. II Genozidkonvention aufgezeigt und Reformvorschläge entwickelt.
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