Inhaltsangabe:Problemstellung: Der Grundsatz der Tarifeinheit ¿Ein Betrieb ¿ ein Tarifvertrag¿ findet keinen Niederschlag im Gesetz. Er wird vom BAG angewendet und ist seit mehr als siebzig Jahren Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Er wird in ständiger Rechtsprechung vertreten, ist aber in der Literatur heute umstrittener denn je. Der Begriff der Tarifeinheit tritt in zwei Formen auf. Er verkörpert zum einen eine Kollisionsregel für die Tarifkonkurrenz im Arbeitsverhältnis und zum anderen für die Tarifpluralität im Betrieb. Einigkeit herrscht in der Judikatur und im Schrifttum bei der Frage, ob die Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis anzuwenden ist; die Frage wird bejaht. Im Zentrum steht daher nur der Streit um die Tarifeinheit im Betrieb als Kollisionsregel für die Tarifpluralität. Dabei wird vor allem diskutiert, ob Tarifeinheit angesichts der heutigen wirtschaftlichen und sozialen Umstände überhaupt noch gefordert werden kann. Die Auseinandersetzung um die Tarifeinheit war in der Vergangenheit im wesentlichen auf die rechtliche Literatur beschränkt. Jetzt ist sie ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, als jüngst die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer von der Deutschen Bahn AG einen gesonderten Tarifvertrag forderte, obwohl sie nur einen Teil der Lokomotivführer vertritt. Die Bahn begegnete der GDL-Forderung ausdrücklich mit der Berufung auf den Grundsatz der Tarifeinheit. Der Vorgang dürfte die Diskussion beleben. Insbesondere wird abzuwarten sein, ob das BAG sich von der Kritik des Schrifttums beeinflussen lässt. Die Interessen der großen Arbeitgeberverbände und der groen Gewerkschaften dürften auf Aufrechterhaltung der Tarifeinheit gerichtet sein, die der kleinen Gewerkschaften hingegen auf ihre Durchbrechung ¿ zumindest für den Bereich der Tarifpluralität. Diese Arbeit soll den Grundsatz der Tarifeinheit in seiner zweifachen Ausprägung beschreiben, nämlich zunächst im individuellen Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers bei Tarifkonkurrenz und dann in der Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft eines einzelnen Betriebs in Fällen der Tarifpluralität. Größeres Gewicht in der Darstellung kommt der Tarifeinheit im Betrieb zu, da hier die intensiveren Interessengegensätze unter den Beteiligten bestehen. Anschließend soll der Problemkreis anhand des aktuellen Tarifstreits der Deutschen Bahn AG mit der Gewerkschaft Deutscher Lokführer verdeutlicht werden. Schließlich soll ein Ausblick auf die künftige Weiterentwicklung [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.