Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7 , Universität Hohenheim (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anreizregulierung ist das in Deutschland seit 01.01.2009 praktizierte Verfahren zur Kontrolle und Beaufsichtigung der Netzentgelte im Gas- und Stromsektor. Sie soll dazu beitragen, "einen möglichst wirksamen und unverfälschten Wettbewerb"(§1 II EnWG) im Gas- und Elektrizitäts-sektor herzustellen. Als Voraussetzung dazu wird eine Regulierung des Netzzugangs als unvermeidbar beurteilt. Reguliert werden sollen neben dem Netzzugang (§20 EnWG) an sich auch die Bedingungen der Nutzung. Die Anreizregulierung löst dazu das bis Ende 2008 gültige Verfahren der kostenorientierten Netzentgelt-regulierung ab. Das System der Anreizregulierung soll die Netzentgelte dabei so setzen, dass "Anreize für eine effiziente Leistungserbringung" (§21a I EnWG) gegeben sind. Die Einführung der Anreizregulierung ist durch eine intensive Diskussion zwischen den Energieverbänden, den Vertretern der staatlichen Behörden und verschiedenen Fachkundigen aus Lehre und Wirtschaft begleitet worden. Inwieweit eine kritische Würdigung des Systems Anreizregulierung von unterschiedlichsten Ansatzpunkten aus möglich ist, wird bei aufmerksamer Lektüre der zahlreichen Arbeiten und Diskussionsbeiträge zum Thema schnell ersichtlich. Ziel dieser Arbeit soll sein, das System Anreizregulierung im Spannungsfeld zwischen den gesetzlichen Vorgaben und den Ansprüchen der verschiedenen Anspruchsgruppen der Energiewirtschaft kritisch zu würdigen. Hierzu soll die bisherige regulatorische Entwicklung bis zum Wechsel zum System der Anreizregulierung dargelegt werden, um die Einführung eines neuen Regulierungsregimes im Hinblick auf den Zielkatalog des EnWG einordnen zu können. Nach dieser einführenden Einordnung soll die konkrete Wirkungsweise dieser daran anknüpfend näher untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Analyse sollen dann darauf überprüft werden, ob die Anreizregulierung die richtigen Anreize setzt, um zur Zielerreichung des §1 II EnWG beizutragen. Dazu soll die Anreizregulierung aus verschiedenen Perspektiven kritisch durchleuchtet werden.
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